Personalausweis - vorläufig beantragen

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Ein vorläufiger Personalausweis kann beantragt werden:

  • falls für einen konkreten Anlass ein Personalausweis sofort benötigt wird und
  • die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist

  • persönliches Erscheinen
  • gemeldet und wohnhaft mit Hauptwohnsitz in Bielefeld
  • deutsche Staatsangehörigkeit


Für Kinder unter 16 Jahren gelten weitere Voraussetzungen:

  • persönliche Vorsprache des Kindes ab 6 Jahren
  • Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
  • Wenn der Antragstellende noch nie ein Ausweisdokument mit Bild gehabt hat, muss ein Elternteil mitkommen um die Identität des Antragstellenden zu bestätigen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    Passbilder in Papierform sind nur bei Beantragung bis zum 30.04.2025 zulässig. Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Bürgerberatung übermittelt werden oder direkt vor Ort in den Filialen der Bürgerberatung gefertigt werden, sofern die Filiale bereits über ein Gerät zur Lichtbildaufnahme verfügt. Aktuell werden die Geräte geliefert und in den nächsten Wochen aufgebaut.
  • bisheriges Ausweisdokument

10,00 €

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig.

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt. 
Gegebenenfalls hat man etwas Wartezeit in der Bürgerberatung.

Ein vorläufiger Personalausweis muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden. 

Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

Passbilder können Sie gegen eine Gebühr von 5,00 Euro auch im Self-Service-Terminal in der Bürgerberatung Mitte im Neuen Rathaus oder in den Filialen in Heepen oder Brackwede fertigen.
Das Self-Service-Terminal ist nicht für Personen geeignet, die kleiner als 1,25 Meter sind. Dies gilt auch für Rollstuhlbenutzende, die im Sitzen kleiner als 1,25 Meter sind.