Personalausweis - nach Verlust neu beantragen

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Ist der Personalausweis durch Diebstahl oder Verlust nicht mehr vorhanden, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Auf die Ersatzausstellung des Personalausweises kann verzichtet werden, wenn noch ein gültiger Reisepass vorhanden ist.

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 16 Jahren sind verpflichtet, sich jederzeit mit gültigen Ausweispapieren ausweisen zu können. Als Ausweispapiere gelten Personalausweis oder Reisepass.

Wurde das Dokument gestohlen, sollte der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden. Das Dokument wird dann zur Fahndung ausgeschrieben.

Wurde das Dokument verloren, sollte der Verlust bei der Bürgerberatung gemeldet werden. Das Dokument wird dann zur Fahndung ausgeschrieben.

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • altes Ausweisdokument, falls vorhanden
  • gegebenenfalls Diebstahlsanzeige der Polizei

22,80 € für Personen unter 24 Jahren
37,00 € für Personen ab 24 Jahren

Sie können bar und per girocard bezahlen.

6 Jahre für Personen unter 24 Jahre
10 Jahre für Personen ab 24 Jahre

Die Bearbeitung dauert ca. 3 - 4 Wochen.

Ein Personalausweis muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden. 

Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

Passbilder können Sie gegen eine Gebühr von 5,00 Euro auch im Self-Service-Terminal in der Bürgerberatung Mitte im Neuen Rathaus oder in den Filialen in Heepen oder Brackwede fertigen.
Das Self-Service-Terminal ist nicht für Personen geeignet, die kleiner als 1,25 Meter sind. Dies gilt auch für Rollstuhlbenutzende, die im Sitzen kleiner als 1,25 Meter sind.

Handelt es sich bei dem verlorenen bzw. gestohlenen Personalausweis um einen neuen Personalausweis im Scheckkartenformat mit eingeschalteter eID-Funktion, muss der Ausweis sofort gesperrt werden. Bei allen ab dem 15.07.2017 ausgegebenen Personalausweisen ist die eID-Funktion aktiviert. 

Zur Sperrung benötigen Sie das Sperrkennwort. Rufen Sie entweder selbst bei der Sperrhotline unter der Telefonnummer 116116 an oder vereinbaren Sie persönlich in der Bürgerberatung einen Termin.