Personalausweis - nach Verlust neu beantragen

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Ist der Personalausweis durch Diebstahl oder Verlust nicht mehr vorhanden, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Auf die Ersatzausstellung des Personalausweises kann verzichtet werden, wenn noch ein gültiger Reisepass vorhanden ist.

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 16 Jahren sind verpflichtet, sich jederzeit mit gültigen Ausweispapieren ausweisen zu können. Als Ausweispapiere gelten Personalausweis oder Reisepass.

Wurde das Dokument gestohlen, sollte der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden. Das Dokument wird dann zur Fahndung ausgeschrieben.

Wurde das Dokument verloren, sollte der Verlust bei der Bürgerberatung gemeldet werden. Das Dokument wird dann zur Fahndung ausgeschrieben.

  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild

    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist aktuell in allen Filialen der Bürgerberatung verfügbar.
    Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Bürgerberatung übermittelt wird.

  • altes Ausweisdokument, falls vorhanden
  • gegebenenfalls Diebstahlsanzeige der Polizei

22,80 € für Personen unter 24 Jahren
37,00 € für Personen ab 24 Jahren

Eine Bezahlung ist bar oder mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich. 

6 Jahre für Personen unter 24 Jahre
10 Jahre für Personen ab 24 Jahre

Die Bearbeitung dauert ca. 3 - 4 Wochen.

Ein Personalausweis muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden. 

Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

Während der Beantragung wird Ihnen Ihr PIN-Brief (mit PIN und PUK) ausgehändigt. Mit diesem können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Handelt es sich bei dem verlorenen bzw. gestohlenen Personalausweis um einen neuen Personalausweis im Scheckkartenformat mit eingeschalteter eID-Funktion, muss der Ausweis sofort gesperrt werden. Bei allen ab dem 15.07.2017 ausgegebenen Personalausweisen ist die eID-Funktion aktiviert. 

Zur Sperrung benötigen Sie das Sperrkennwort. Rufen Sie entweder selbst bei der Sperrhotline unter der Telefonnummer 116116 an oder vereinbaren Sie persönlich in der Bürgerberatung einen Termin.

 

Bitte klären Sie bei der Antragstellung, wie Sie Ihren Ausweis erhalten möchten:

  • Sie persönlich mit Termin
  • eine von Ihnen bevollmächtigte Person mit Termin
  • per Direktversand
  • per Fahrradkurier.