#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Ist der Personalausweis durch Diebstahl oder Verlust nicht mehr vorhanden, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Auf die Ersatzausstellung des Personalausweises kann verzichtet werden, wenn noch ein gültiger Reisepass vorhanden ist.
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 16 Jahren sind verpflichtet, sich jederzeit mit gültigen Ausweispapieren ausweisen zu können. Als Ausweispapiere gelten Personalausweis oder Reisepass.
Wurde das Dokument gestohlen, sollte der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden. Das Dokument wird dann zur Fahndung ausgeschrieben.
Wurde das Dokument verloren, sollte der Verlust bei der Bürgerberatung gemeldet werden. Das Dokument wird dann zur Fahndung ausgeschrieben.