Personalausweis - nach Verlust neu beantragen

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Ist der Personalausweis durch Diebstahl oder Verlust nicht mehr vorhanden, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Auf die Ersatzausstellung des Personalausweises kann verzichtet werden, wenn noch ein gültiger Reisepass vorhanden ist.

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 16 Jahren sind verpflichtet, sich jederzeit mit gültigen Ausweispapieren ausweisen zu können. Als Ausweispapiere gelten Personalausweis oder Reisepass.

Wurde das Dokument gestohlen, sollte der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden. Das Dokument wird dann zur Fahndung ausgeschrieben.

Wurde das Dokument verloren, sollte der Verlust bei der Bürgerberatung gemeldet werden. Das Dokument wird dann zur Fahndung ausgeschrieben.

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Bürgerberatung übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID, in einigen Filialen der Bürgerberatung gefertigt werden. Das Fotosystem PointID ist aktuell in den Filialen der Bürgerberatung in Mitte, Schildesche, Dornberg, Heepen und Brackwede aufgestellt.
    Bis zum 31.07.2025  gibt es eine Übergangsregelung, die folgende Ausnahmen zulässt:
    Papier-Lichtbilder können nur an den Standorten der Bürgerberatung berücksichtigt  werden, an denen kein Fotosystem PointID  vorhanden ist. Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden. In allen anderen Fällen ist die Verwendung eines Papierlichtbildes (nicht älter als 6 Monate) bis zum 31.07.2025 möglich.
  • altes Ausweisdokument, falls vorhanden
  • gegebenenfalls Diebstahlsanzeige der Polizei

22,80 € für Personen unter 24 Jahren
37,00 € für Personen ab 24 Jahren

Sie können bar und per girocard bezahlen.

6 Jahre für Personen unter 24 Jahre
10 Jahre für Personen ab 24 Jahre

Die Bearbeitung dauert ca. 3 - 4 Wochen.

Ein Personalausweis muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden. 

Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

Während der Beantragung wird Ihnen Ihr PIN-Brief (mit PIN und PUK) ausgehändigt. Mit diesem können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Handelt es sich bei dem verlorenen bzw. gestohlenen Personalausweis um einen neuen Personalausweis im Scheckkartenformat mit eingeschalteter eID-Funktion, muss der Ausweis sofort gesperrt werden. Bei allen ab dem 15.07.2017 ausgegebenen Personalausweisen ist die eID-Funktion aktiviert. 

Zur Sperrung benötigen Sie das Sperrkennwort. Rufen Sie entweder selbst bei der Sperrhotline unter der Telefonnummer 116116 an oder vereinbaren Sie persönlich in der Bürgerberatung einen Termin.