Kraftfahrzeug - technische Änderungen eintragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Technische Änderungen am Fahrzeug müssen bei der Kennzeichen führenden KFZ-Zulassungsbehörde in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

  • Die Hauptuntersuchung muss gültig sein.

  • gültiger Personalausweis oder Pass (eine Fotokopie ist ausreichend)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern sich technische Daten darin ändern
  • Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfenden für den Kraftfahrzeugverkehr ist vorzulegen. Bei Fahrzeugnachrüstung mit Katalysator oder Partikelminderungssystem genügt die Vorlage der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Nachrüstsystems und der Einbaubescheinigung einer anerkannten AU-Werkstatt, sofern das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht.

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

12,00 € bis 15,50 €

Zahlbar mit Bargeld oder girocard.

Die Eintragung der technischen Änderung gilt unbefristet.

  • persönlich mit Termin
  • Kommt die Halterin bzw. der Halter nicht persönlich, wird keine Vollmacht benötigt