Beschreibung
Sie wohnen in Bielefeld und haben ein gebrauchtes Fahrzeug, das zuletzt in Bielefeld zugelassen war, erworben und möchten es auf Ihren Namen zulassen. Der Halterwechsel muss unverzüglich der Zulassungsbehörde bekannt gegeben werden.
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Sie wohnen in Bielefeld und haben ein gebrauchtes Fahrzeug, das zuletzt in Bielefeld zugelassen war, erworben und möchten es auf Ihren Namen zulassen. Der Halterwechsel muss unverzüglich der Zulassungsbehörde bekannt gegeben werden.
Soll ein Halterwechsel aufgrund des Todesfalls des Halters erfolgen, setzen Sie sich bitte mit dem BürgerServiceCenter (telefonisch oder per E-Mail) in Verbindung, um zu klären, welche notwendigen Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Zahlbar mit Bargeld oder girocard.
Die Ummeldung ist unbefristet.
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen dürfen allerdings nur in dem angegebenen Zeitraum bewegt werden.
Sie wohnen in Bielefeld und haben ein gebrauchtes Fahrzeug, das zuletzt in Bielefeld zugelassen war, erworben und möchten es auf Ihren Namen zulassen. Der Halterwechsel muss unverzüglich der Zulassungsbehörde bekannt gegeben werden.
Soll ein Halterwechsel aufgrund des Todesfalls des Halters erfolgen, setzen Sie sich bitte mit dem BürgerServiceCenter (telefonisch oder per E-Mail) in Verbindung, um zu klären, welche notwendigen Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Zahlbar mit Bargeld oder girocard.
Ummeldung, Umschreibung, Besitzerwechsel, Eigentümerwechsel, Veräußerung, Auto, Kfz, Eigentümer, Besitzer, innerhalb, Bielefeld, Halterwechsel, Halter, verstorben, ummelden https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8784/showSuche ...