Personalausweis - wegen Ablauf der Gültigkeit neu beantragen

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Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild

    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist aktuell in allen Filialen der Bürgerberatung verfügbar.
    Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Bürgerberatung übermittelt wird.

  • bisheriger Personalausweis

22,80 € für Personen unter 24 Jahren
37,00 € für Personen ab 24 Jahren

Eine Bezahlung ist bar oder mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

6 Jahre für Personen unter 24 Jahre
10 Jahre für Personen ab 24 Jahre

Die Bearbeitung dauert ca. 3 - 4 Wochen.

Ein Personalausweis muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden. 

Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

Während der Beantragung wird Ihnen Ihr PIN-Brief (mit PIN und PUK) ausgehändigt. Mit diesem können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Bitte klären Sie bei der Antragstellung, wie Sie Ihren Ausweis erhalten möchten:

  • Sie persönlich mit Termin
  • eine von Ihnen bevollmächtigte Person mit Termin
  • per Direktversand
  • per Fahrradkurier.