Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Personalausweis - wegen Ablauf der Gültigkeit neu beantragen
Personalausweis - wegen Ablauf der Gültigkeit neu beantragen
- aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist aktuell in allen Filialen der Bürgerberatung verfügbar.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Bürgerberatung übermittelt wird. - bisheriger Personalausweis
22,80 € für Personen unter 24 Jahren
37,00 € für Personen ab 24 Jahren
Eine Bezahlung ist bar oder mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.
6 Jahre für Personen unter 24 Jahre
10 Jahre für Personen ab 24 Jahre
Die Bearbeitung dauert ca. 3 - 4 Wochen.
Ein Personalausweis muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden.
Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.
Während der Beantragung wird Ihnen Ihr PIN-Brief (mit PIN und PUK) ausgehändigt. Mit diesem können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Bitte klären Sie bei der Antragstellung, wie Sie Ihren Ausweis erhalten möchten:
- Sie persönlich mit Termin
- eine von Ihnen bevollmächtigte Person mit Termin
- per Direktversand
- per Fahrradkurier.