#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz benötigt jeder, der gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt.
Die Belehrung erfolgt online. Termine für eine Belehrung im Gesundheits-, Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt werden nicht angeboten.
Das Angebot steht aus Kapazitätsgründen nur noch Bielefelder Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, also Personen, die in Bielefeld ihren Wohnsitz haben. Personen, die nicht in Bielefeld wohnen, wenden sich bitte bezüglich einer Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes an das für ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt. Ausnahme: Schülerinnen und Schüler an Bielefelder Schulen.
Es können sich Einzelpersonen anmelden.
Weitere Informationen finden Sie in diesen Merkblättern: