Infektionsschutzgesetz - Belehrung beantragen

Infektionsschutzgesetz - Belehrung beantragen

Eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz benötigt jeder, der gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt.

Die Belehrung erfolgt online. Termine für eine Belehrung im Gesundheits-, Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt werden nicht angeboten.

Das Angebot steht aus Kapazitätsgründen nur noch Bielefelder Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, also Personen, die in Bielefeld ihren Wohnsitz haben. Personen, die nicht in Bielefeld wohnen, wenden sich bitte bezüglich einer Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes an das für ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt. Ausnahme: Schülerinnen und Schüler an Bielefelder Schulen. 

Es können sich Einzelpersonen anmelden. 

Weitere Informationen finden Sie in diesen Merkblättern:

§ 43 Infektionsschutzgesetz

Das Angebot steht aus Kapazitätsgründen nur noch Bielefelder Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, also Personen, die in Bielefeld ihren Wohnsitz haben. Personen, die nicht in Bielefeld wohnen, wenden sich bitte bezüglich einer Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes an das für ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt. Ausnahme: Schülerinnen und Schüler an Bielefelder Schulen. 

Personen,

a) die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder
b) den gewerbsmäßigen Umgang mit bestimmten Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen.

Minderjährige,
benötigen eine Einverständniserklärung. Das Formular erscheint während der Online-Anmeldung und muss vor dem Belehrungstermin an die angezeigte E-Mail-Adresse geschickt werden.

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder vergleichbares amtliches Ausweisdokument)
  • Smartphone oder mobiles Endgerät mit Kamera für die audiovisuelle Identitätsprüfung
  • PC, Notebook oder Tablet für die Online-Belehrung
  • stabile Internetverbindung
  • funktionsfähige E-Mail-Adresse
  • rechtzeitige Installation der für die Identitätsprüfung erforderlichen Anwendung bzw. eines unterstützten Kommunikationstools

25,00 €

  • Eine Überweisung ist nicht möglich!
  • Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten, muss man sich diese erstatten lassen
  • Eine Gebührenquittung kann nach erfolgter Teilnahme erstellt werden.
  • Schülerinnen und Schüler einer Bielefelder Schule werden über die Schule angemeldet und erhalten für die Online-Belehrung einen Gutscheincode.

 

So können Sie online zahlen:

  • Kreditkarte
  • Paypal

Vorlaufzeit für einen Termin mindestens 2 Tage

Für das Video der Online-Belehrung kann in folgenden Sprachen ein Untertitel aktiviert werden: Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurdisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch und Vietnamesisch statt.

Die anschließenden Verständnisfragen werden in der Sprache, in der der Untertitel gewählt wurde, gestellt.

1. Anmeldung für Einzelpersonen:

  • Anmeldung zur Online-Belehrung auf bielefeld.de inkl. Terminauswahl und Bezahlung
  • Personen, die nicht die deutsche Sprache sprechen, benötigen für die Anmeldung zur Belehrung (über die bundID) ggf. einen Dolmetscher (das Merkblatt zur Online-Belehrung steht bei der Anmeldung in mehreren Sprachen zur Verfügung)
     

2. Anmeldung für Schülerinnen und Schüler von städtischen Schulen in Bielefeld, die die Belehrung aufgrund eines Praktikums oder einer Ausbildung benötigen

  • Die Schule erhält für jede Schülerin bzw. jeden Schüler einen Gutscheincode, der per E-Mail an die Schule verschickt wird. Der Gutscheincode kann nach 24 Stunden genutzt werden. Informationen erhalten Sie im BürgerServiceCenter.
  • Für die Anmeldung ist ein bundID-Konto erforderlich. Für Schülerinnen und Schüler, die unter 16 Jahre alt sind, ist dies nicht möglich.
    In dem Fall muss eine erziehungsberechtigte Person das Konto anlegen. 
    Bei der Terminbuchung der Infektionsschutzbelehrung können dann die Daten des Kindes angegeben werden, lediglich bei der Ausweisnummer ist die Nummer der erziehungsberechtigten Person einzutragen.
    Zu Beginn des Belehrungstermins muss die erziehungsberechtigte Person anwesend sein und sich ausweisen können.


3. Ablauf der Online-Belehrung:

  • Zum Termin werden ein PC, Notebook oder Tablet mit stabiler Internetverbindung, ein Smartphone sowie ein gültiges Ausweisdokument benötigt.
  • Vor Beginn der Belehrung erfolgt eine audiovisuelle Identitätsprüfung. Hierzu ist die Nutzung der App „tzg Video-Ident“ oder eines unterstützten Kommunikationstools erforderlich.
  • Bei Nutzung der App „tzg Video-Ident“ melden Sie sich bitte ca. 10 Minuten vor Ihrem Termin mit dem zugesandten Code in der App an und halten Ihr Ausweisdokument bereit. Sie werden anschließend zur Identitätsprüfung zugeschaltet.
  • Alternativ kann die Identitätsprüfung während einer Übergangszeit weiterhin über unterstützte Kommunikationstools erfolgen. In diesem Fall erfolgt die Kontaktaufnahme zum Termin durch das Technologiezentrum Glehn GmbH.
  • Nach erfolgreicher Identitätsprüfung erhalten Sie die Zugangsdaten zur Belehrungsplattform und können die Online-Belehrung durchführen.
  • Personen, die die deutsche Sprache nicht verstehen, benötigen für die Identitätsprüfung und die Belehrung ggf. Unterstützung durch eine dolmetschende Person.
  • Die Belehrung in Form eines Films dauert 30 - 40 Minuten.
  • Im Anschluss findet ein Multiple-Choice-Test statt.
  • Nach bestandener Belehrung wird die Bescheinigung sofort als PDF-Dokument per E-Mail übersandt.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ablauf der Online-Hygienebelehrung einschließlich der Identitätsprüfung finden Sie rechts unter Dokumente.

4. Stornierung und Rückerstattung der Kosten

  • ein Termin kann nur über den zugesandten Stornierungslink storniert werden. Danach ist eine Neuanmeldung erforderlich.
  • 7 Tage vor Belehrungstermin werden die Kosten voll erstattet
  • bei späterer Stornierung können die Kosten nicht mehr erstattet werden
  • ein Übertrag eines Termins auf eine andere Person ist nicht möglich
  • eine Rückerstattung wegen technischer Probleme (z. B. nach Mehrfachbezahlung) ist möglich. Melden Sie sich bitte telefonisch beim BürgerServiceCenter!
     

5. fehlender Internetzugang

  • beim Arbeitgeber oder im Familien- oder Freundeskreis nachfragen
     

6. Fragen zur Online-Belehrung, Umbuchung von Terminen bzw. zu technischen Problemen beantwortet das Technologiezentrum Glehn GmbH, Tel.  02182 8507-65