#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wer in Bielefeld in einem parkraumbewirtschafteten Gebiet wohnt, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt immer für den genannten Parkbezirk und berechtigt auch zum Parken auf kostenpflichtigen Parkplätzen.
Der Liste der Parkbezirke ist zu entnehmen, welche Straßen zum Parkbezirk gehören.
Auf dieser Karte sind die Bewohnerparkzonen dargestellt.
Ausnahmen:
Im Parkgebiet Z ("Hufeisen Altstadt“) ist das ganztägige Parken (d. h. 00:00 - 24:00 Uhr) nur auf speziell ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen möglich.
Von 18:00 bis 09:30 Uhr ist das Parken auch in Straßen, die dem Ausweis als Anlage beigefügt sind, möglich.
Jede anspruchsberechtigte Bewohnerin bzw. jeder anspruchsberechtigter Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug.