Bewohnerparkausweis beantragen

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Wer in Bielefeld in einem parkraumbewirtschafteten Gebiet wohnt, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt immer für den genannten Parkbezirk und berechtigt auch zum Parken auf kostenpflichtigen Parkplätzen.

Der Liste der Parkbezirke ist zu entnehmen, welche Straßen zum Parkbezirk gehören.

Auf dieser Karte sind die Bewohnerparkzonen dargestellt.


Ausnahmen:
Im Parkgebiet Z ("Hufeisen Altstadt“) ist das ganztägige Parken (d. h. 00:00 - 24:00 Uhr) nur auf speziell ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen möglich.
Von 18:00 bis 09:30 Uhr ist das Parken auch in Straßen, die dem Ausweis als Anlage beigefügt sind, möglich.


Jede anspruchsberechtigte Bewohnerin bzw. jeder anspruchsberechtigter Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug.

  • Sie müssen in einem parkraumbewirtschafteten Gebiet mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet sein und dort auch tatsächlich wohnen.
  • Sie müssen im Besitz eines Kraftfahrzeuges sein, dass entweder auf Sie als Halterin bzw. Halter zugelassen ist oder auf jemand anderen zugelassen ist, aber nachweislich von Ihnen dauerhaft genutzt wird.
  • Das Kraftfahrzeug muss ein deutsches Kennzeichen haben, also in Deutschland zugelassen sein.
  • Als Mitglied einer Car-Sharing-Organisation oder Nutzer verschiedener Firmenfahrzeuge können Sie ebenfalls einen Bewohnerparkausweis beantragen. Bitte sprechen Sie hierzu persönlich in einer Filiale der Bürgerberatung mit Termin vor.


Das Fahrzeug, für das der Bewohnerparkausweis ausgestellt werden soll, muss nicht zwingend ein Bielefelder Kennzeichen haben (z. B. Firmenwagen).

bei persönlicher Antragstellung:

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kraftfahrzeugschein)
  • Bestätigung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters, dass das Kraftfahrzeug dauerhaft genutzt wird (Halterbescheinigung), wenn Fahrzeughalter/-in und Antragsteller/-in nicht identisch sind)
  • als Teilnehmer/-in von Car-Sharing den Vertrag mit dem Carsharing-Unternehmen

bei Bevollmächtigung zusätzlich:

  • schriftliche Vollmacht inkl. der Angabe darüber für wie lange der Bewohnerparkausweis beantragt werden soll
  • Personalausweis der/des Bevollmächtigten

  • bei persönlicher Beantragung
    15,00 € für 1/2 Jahr
    30,00 € für 1 Jahr
    60,00 € für 2 Jahre
    10,50 € für Änderungen (z. B. bei Kennzeichenänderung oder Umzug)
     
  • bei Online-Beantragung
    13,00 € für 1/2 Jahr
    26,00 € für 1 Jahr
    52,00 € für 2 Jahre
    Änderungen sind online nicht möglich

 

So können Sie online zahlen:

  • Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)
  • Kreditkarte
  • Paypal

Der Bewohnerparkausweis wird nicht verlängert. Einen neuen Ausweis können Sie frühestens 30 Tage vor dem Ablaufdatum beantragen.

Der Bewohnerparkausweis wird sofort ausgestellt bzw. kann bei der Online-Beantragung direkt ausgedruckt werden.

  • Sie können den Bewohnerparkausweis online beantragen, bezahlen und zur direkten Verwendung selbst ausdrucken.
  • Sie können den Bewohnerparkausweis in der Bürgerberatung persönlich mit Termin beantragen.

    Der Online-Antrag beinhaltet einen Abgleich mit dem Melde- und Zulassungsregister. Sollte dieser Abgleich nicht erfolgreich durchgeführt werden können, ist eine Onlinebeantragung nicht möglich.

    Gründe hierfür könnten z. B. sein:

  • Antragsteller ist nicht in Bielefeld gemeldet
  • Fahrzeug ist nicht in Bielefeld zugelassen (z. B. Firmenfahrzeug)
  • Sonderzeichen in den Vor- und Nachnamen
  • Namensbestandteile (von der, van usw.)
  • Unstimmigkeiten im Melde- bzw. Zulassungsregister
  • In diesen Fällen ist zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises eine persönliche Vorsprache in einer Bürgerberatung mit Termin erforderlich.