Personalausweis beantragen (erstmalig)

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Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Einen Personalausweis kann man ab 16 Jahren erhalten, der Antrag kann schon einige Wochen vor dem 16. Geburtstag gestellt werden.

Auf Wunsch der Eltern kann auch schon für Kinder ab Geburt ein Personalausweis beantragt werden.

Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei Beantragung eines Personalausweises mit vorsprechen.

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Bürgerberatung übermittelt werden oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID, in den Filialen der Bürgerberatung gefertigt werden. Das Fotosystem PointID ist aktuell in allen Filialen der Bürgerberatung außer Hillegossen und Sennestadt aufgestellt.
    Bis zum 31.07.2025  gibt es eine Übergangsregelung, die folgende Ausnahmen zulässt:
    Papier-Lichtbilder können nur an den Standorten der Bürgerberatung berücksichtigt  werden, an denen kein Fotosystem PointID  vorhanden ist. Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden. In allen anderen Fällen ist die Verwendung eines Papierlichtbildes (nicht älter als 6 Monate) bis zum 31.07.2025 möglich.
     
  • wenn vorhanden: alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass
  • hatte der Antragsteller noch nie ein Ausweisdokument mit Bild, muss immer ein Elternteil mitkommen um die Identität des Antragstellers zu bestätigen (egal wie alt der Antragsteller ist).
    Auch bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr ist die Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils erforderlich. Die Zustimmung des anderen Elternteils kann schriftlich erfolgen.
     

Zusätzliche Unterlagen nach Einbürgerung:

  • Einbürgerungsurkunde
  • bisheriger Nationalpass
    oder
  • Identitätsnachweis mit Lichtbild (wird in der Regel von der Einbürgerungsstelle ausgestellt)

22,80 € für Personen unter 24 Jahren
37,00 € für Personen ab 24 Jahren 

Sie können bar und per girocard bezahlen.

6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
10 Jahre für Personen ab 24 Jahren

Die Bearbeitung dauert ca. 3 - 4 Wochen.

Ein Personalausweis muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden.

Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

Während der Beantragung wird Ihnen Ihr PIN-Brief (mit PIN und PUK) ausgehändigt. Mit diesem können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen.

 

Bitte klären Sie bei der Antragstellung, wie Sie Ihren Ausweis erhalten möchten:

  • Sie persönlich mit Termin
  • eine von Ihnen bevollmächtigte Person mit Termin
  • per Direktversand
  • per Fahrradkurier.