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Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
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Am Mittwoch, 20.08.2025 werden zwischen 06:30 Uhr und 07:00 Uhr Wartungsarbeiten am Formularserver durchgeführt. Während dieser Zeitspanne stehen die Onlinedienste nicht zur Verfügung. Danke für Ihr Verständnis.
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Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Einen Personalausweis kann man ab 16 Jahren erhalten, der Antrag kann schon einige Wochen vor dem 16. Geburtstag gestellt werden.
Auf Wunsch der Eltern kann auch schon für Kinder ab Geburt ein Personalausweis beantragt werden.
Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei Beantragung eines Personalausweises mit vorsprechen.
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist aktuell in allen Filialen der Bürgerberatung verfügbar.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Bürgerberatung übermittelt wird.
Zusätzliche Unterlagen nach Einbürgerung:
22,80 € für Personen unter 24 Jahren
37,00 € für Personen ab 24 Jahren
Eine Bezahlung ist bar oder mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
Die Bearbeitung dauert ca. 3 - 4 Wochen.
Ein Personalausweis muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden.
Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.
Während der Beantragung wird Ihnen Ihr PIN-Brief (mit PIN und PUK) ausgehändigt. Mit diesem können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Bitte klären Sie bei der Antragstellung, wie Sie Ihren Ausweis erhalten möchten:
Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist aktuell in allen Filialen der Bürgerberatung verfügbar.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Bürgerberatung übermittelt wird.
Zusätzliche Unterlagen nach Einbürgerung:
Einen Personalausweis kann man ab 16 Jahren erhalten, der Antrag kann schon einige Wochen vor dem 16. Geburtstag gestellt werden.
Auf Wunsch der Eltern kann auch schon für Kinder ab Geburt ein Personalausweis beantragt werden.
Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei Beantragung eines Personalausweises mit vorsprechen.
Ein Personalausweis muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden.
Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.
Während der Beantragung wird Ihnen Ihr PIN-Brief (mit PIN und PUK) ausgehändigt. Mit diesem können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Bitte klären Sie bei der Antragstellung, wie Sie Ihren Ausweis erhalten möchten:
Die Bearbeitung dauert ca. 3 - 4 Wochen.
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
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