Elterngeld und ElterngeldPlus

Beschreibung

Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion für Elternpaare, alleinerziehende Elternteile und getrennt Erziehende. Sie können zwischen den Varianten Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen oder diese kombinieren.

Basis-Elterngeld:

Das Basiselterngeld beträgt bis zu 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich. Eltern ohne Einkommen vor der Geburt des Kindes, erhalten Elterngeld von 300 Euro monatlich.

Es kann für mindestens zwei und maximal 12 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden (z.B. von Alleinerziehenden oder wenn sich für zwei Bezugsmonate das Erwerbseinkommen vermindert).

Eltern besonders zu früh geborener Kinder (also mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin) können bis zu vier Monate zusätzlich Elterngeld beanspruchen.


ElterngeldPlus:

ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange beziehen wie Basiselterngeld. Wenn Sie nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus dafür nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn Sie allerdings nach der Geburt in Teilzeit tätig sind, kann das monatliche ElterngeldPlus ebenso hoch sein, wie das monatliche Basiselterngeld.

Die Voraussetzungen für das ElterngeldPlus müssen über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus durchgehend erfüllt sein.

Teilen sich die Eltern die Betreuung des Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden, kann ein Partnerschaftsbonus von jeweils zwei bis zu vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten in Anspruch genommen werden.

Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können Elterngeld beantragen, wenn sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel besitzen, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Kein Elterngeld erhält hingegen, wer als Alleinerziehende*r im Kalenderjahr vor der Geburt mehr als 250.000 Euro versteuern musste, oder als Elternpaar mehr als 300.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielte.


Ihren Elterngeldanspruch und verschiedene Kombinationsmöglichkeiten können Sie unverbindlich mit dem Elterngeldrechner berechnen.
 

Die Unterlagen sind abhängig von den persönlichen Verhältnissen der Antragstellerinnen und Antragsteller.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, geht aus dem Antrag hervor.

Antragsformulare und Vordrucke können bei der Bezirksregierung Münster heruntergeladen werden.

Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Beantragen Sie das Elterngeld rechtzeitig. Rückwirkend können Sie es nur für maximal drei Lebensmonate erhalten.

Der Antrag muss im Original per Post gesendet oder persönlich abgegeben werden.

Hotline für Elternzeitfragen:
Telefon: +49211 837-1912
E-Mail: elternzeit@mfkjks.nrw.de