Elterngeld und ElterngeldPlus

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Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion für Elternpaare, alleinerziehende Elternteile und getrennt Erziehende.

Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)

Sie können Elterngeld beantragen, wenn

  • Sie einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Bielefeld haben
  • das Kind geboren ist
  • Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben
  • Sie Ihr Kind selbst betreuen und erziehen
  • Sie keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.

Auch wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie Elterngeld beantragen, wenn Sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel besitzen, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

 

Einkommensgrenzen

Kein Elterngeld erhalten Sie, wenn Sie im Kalenderjahr (bzw. letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum) vor der Geburt die gesetzlichen Grenzwerte des zu versteuernden Einkommens überschritten haben.

Geburten bis 31.03.2024:                          Alleinerziehende 250.000 Euro / Elternpaare 300.000 Euro

Geburten 01.04.2024 bis 31.03.2025:       Alleinerziehende oder Elternpaare 200.000 Euro

Geburten ab 01.04.2025:                           Alleinerziehende oder Elternpaare 175.000 Euro

 

Höhe und Bezugszeitraum des Elterngeldes

Sie können zwischen den Varianten Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen oder diese kombinieren.

Basiselterngeld
Das Basiselterngeld beträgt gewöhnlich bis zu 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich. Eltern mit geringem oder keinem Einkommen vor der Geburt des Kindes erhalten monatlich 300 Euro Elterngeld.

Es kann für mindestens zwei und maximal 12 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden (z. B. von Alleinerziehenden oder von Elternpaaren, bei denen sich für zwei Bezugsmonate das Erwerbseinkommen mindestens eines Elternteils vermindert).

Eltern besonders zu früh geborener Kinder (also mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin) können bis zu vier Monate zusätzlich Elterngeld beanspruchen.

Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist bei Geburten ab dem 01.04.2024 nur noch in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten, Kindern mit Behinderung oder Geschwisterkindern mit Behinderung, die einen Geschwisterbonus auslösen, können weiterhin beide Elternteile mehrere Monate gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

ElterngeldPlus
ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden wie Basiselterngeld. Wenn Eltern nach der Geburt nicht erwerbstätig sind, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld (monatlich 150 Euro bis 900 Euro). Wenn sie allerdings nach der Geburt in Teilzeit tätig sind, kann das monatliche ElterngeldPlus ebenso hoch sein, wie das monatliche Basiselterngeld.

Die Voraussetzungen für das ElterngeldPlus müssen über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus durchgehend erfüllt sein.

Teilen sich die Eltern die Betreuung des Kindes und arbeiten parallel zwischen 24 und 32 Wochenstunden, kann ein Partnerschaftsbonus von jeweils zwei bis zu vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten in Anspruch genommen werden.

 

Ihren Elterngeldanspruch und verschiedene Kombinationsmöglichkeiten können Sie unverbindlich mit dem Elterngeldrechner berechnen.

Die Unterlagen sind abhängig von den persönlichen Verhältnissen der Antragstellerinnen und Antragsteller.

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, geht aus dem Antrag hervor.

Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden. Der Online-Antrag kann jedoch bereits vor der Geburt des Kindes ausgefüllt und zwischengespeichert werden.

Beantragen Sie das Elterngeld rechtzeitig. Rückwirkend können Sie es nur für maximal drei Lebensmonate erhalten.

Zum Online-Antrag gelangen Sie über das Familienportal.NRW oder direkt über folgenden Link: https://url.nrw/elterngeld-online_stadt-bielefeld

  1. Mit der Bund-ID anmelden
    • Für die Online-Antragsstellung ist ein Bund-ID Konto einzurichten. Wenn Sie Ihre Unterschriften digital und den Online-Antrag dadurch ganz papierlos einreichen möchten, müssen Sie sich bei der Bund-ID zwingend mit dem Online-Ausweis registrieren.
  2. Online-Antrag ausfüllen
    • Nachdem Sie sich mit Ihrem Bund ID-Konto angemeldet haben, werden Sie Schritt für Schritt durch den Online-Antrag geführt. Es werden nur die Angaben abgefragt, die für Ihren Elterngeldbezug individuell notwendig sind. Zudem erfolgt ein Plausibilitätscheck der gewählten Aufteilung der Lebensmonate in BasisElterngeld und/ oder ElterngeldPlus.
  3. Daten vor der Geburt speichern
    • Sie können den Online-Antrag schon vor der Geburt ausfüllen und zwischenspeichern. Nach der Geburt ergänzen Sie dann das Geburtsdatum bzw. die restlichen Daten und reichen den Antrag ein.
  4. Nachweise einreichen
    • Anhand Ihrer Angaben erhalten Sie im Online-Antrag eine Liste über die konkret für Ihren Elterngeldbezug erforderlichen Nachweise. Diese können Sie entweder direkt hochladen oder per Post einsenden.
  5. Digital oder auf Papier zustimmen
    • Nach der Online-Antragsstellung können Sie Ihre Unterschrift mithilfe von Bund-ID und Online-Ausweis digital oder durch Einsendung einer Unterschriftenseite abgeben. Der Elterngeldantrag wird erst rechtswirksam, wenn die Zustimmung aller elterngeldberechtigten Personen, beispielsweise beider Eltern, vorliegt. Für die papierlose Antragsstellung benötigen daher alle Berechtigten die qualifizierte Bund-ID mit Online-Ausweis.

 

Alternativ Antrag schriftlich stellen

Sie können den Elterngeldantrag auch in Papierform stellen. Bei schriftlicher Antragstellung muss der Antragsvordruck per Post übersendet oder persönlich abgegeben werden. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei uns vor Ort oder im Familienportal.NRW.