Elterngeld und ElterngeldPlus

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Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion für Elternpaare, alleinerziehende Elternteile und getrennt Erziehende.

Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)

Sie können Elterngeld beantragen, wenn

  • Sie einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Bielefeld haben
  • das Kind geboren ist
  • Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben
  • Sie Ihr Kind selbst betreuen und erziehen
  • Sie keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.

Auch wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie Elterngeld beantragen, wenn Sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel besitzen, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

 

Einkommensgrenzen

Kein Elterngeld erhalten Sie, wenn Sie im Kalenderjahr (bzw. letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum) vor der Geburt die gesetzlichen Grenzwerte des zu versteuernden Einkommens überschritten haben.

Geburten bis 31.03.2024:                          Alleinerziehende 250.000 Euro / Elternpaare 300.000 Euro

Geburten 01.04.2024 bis 31.03.2025:       Alleinerziehende oder Elternpaare 200.000 Euro

Geburten ab 01.04.2025:                           Alleinerziehende oder Elternpaare 175.000 Euro

 

Höhe und Bezugszeitraum des Elterngeldes

Sie können zwischen den Varianten Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen oder diese kombinieren.

Basiselterngeld
Das Basiselterngeld beträgt gewöhnlich bis zu 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich. Eltern mit geringem oder keinem Einkommen vor der Geburt des Kindes erhalten monatlich 300 Euro Elterngeld.

Es kann für mindestens zwei und maximal 12 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden (z. B. von Alleinerziehenden oder von Elternpaaren, bei denen sich für zwei Bezugsmonate das Erwerbseinkommen mindestens eines Elternteils vermindert).

Eltern besonders zu früh geborener Kinder (also mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin) können bis zu vier Monate zusätzlich Elterngeld beanspruchen.

Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist bei Geburten ab dem 01.04.2024 nur noch in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten, Kindern mit Behinderung oder Geschwisterkindern mit Behinderung, die einen Geschwisterbonus auslösen, können weiterhin beide Elternteile mehrere Monate gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

ElterngeldPlus
ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden wie Basiselterngeld. Wenn Eltern nach der Geburt nicht erwerbstätig sind, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld (monatlich 150 Euro bis 900 Euro). Wenn sie allerdings nach der Geburt in Teilzeit tätig sind, kann das monatliche ElterngeldPlus ebenso hoch sein, wie das monatliche Basiselterngeld.

Die Voraussetzungen für das ElterngeldPlus müssen über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus durchgehend erfüllt sein.

Teilen sich die Eltern die Betreuung des Kindes und arbeiten parallel zwischen 24 und 32 Wochenstunden, kann ein Partnerschaftsbonus von jeweils zwei bis zu vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten in Anspruch genommen werden.

 

Ihren Elterngeldanspruch und verschiedene Kombinationsmöglichkeiten können Sie unverbindlich mit dem Elterngeldrechner berechnen.

Die Unterlagen sind abhängig von den persönlichen Verhältnissen der Antragstellerinnen und Antragsteller.

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, geht aus dem Antrag hervor.

Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden. Der Online-Antrag kann jedoch bereits vor der Geburt des Kindes ausgefüllt und zwischengespeichert werden.

Beantragen Sie das Elterngeld rechtzeitig. Rückwirkend können Sie es nur für maximal drei Lebensmonate erhalten.

So beantragen Sie Elterngeld online:

  • Wählen Sie "Elterngeld beantragen" aus
  • Geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein
  • Klicken Sie auf diese Adresse: https://url.nrw/elterngeld-online_stadt-bielefeld 
  • Melden Sie sich mit Ihrem BundID-Konto an oder registrieren Sie sich zunächst
  • Die Unterschriftenseite muss per Post zugesendet werden. Erst dann gilt der Antrag als rechtswirksam gestellt.

Bei schriftlicher Antragstellung muss der Antrag im Original per Post gesendet oder persönlich abgegeben werden.

Hotline für Elternzeitfragen:
Telefon: + 49 211 837-1912 
E-Mail: elternzeit@mfkjks.nrw.de