Führerschein - Schlüsselzahlen eintragen (78, 96, 196, 197)

Führerschein - Schlüsselzahlen eintragen (78, 96, 196, 197)

Bestimmte Qualifikationen, die durch Schlüsselzahlen beschrieben werden, können in den Führerschein eingetragen werden.

  • Schlüsselzahl 96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B erlaubt es, ein Kraftfahrzeug mit maximal 3500 kg zulässiger Gesamtmasse plus Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg zu fahren. Mit der B96-Erweiterung können geeignete Zugfahrzeuge schwerere Anhänger ziehen. Dabei darf die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 4250 kg nicht übersteigen.

  • Schlüsselzahl 78

Die Schlüsselzahl 78 beschränkt die Fahrberechtigung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe. Einen Schaltwagen darf man damit nicht fahren.

  • Schlüsselzahl 196

Seit dem 31.12.2019 besteht die Möglichkeit, mit einer Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B Fahrzeuge der Klasse A1 (nur) im Inland zu fahren. Das sind Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

  • Schlüsselzahl 197

Seit dem 01.04.2021 gibt es die Schlüsselzahl 197. Diese Schlüsselzahl wird eingetragen, wenn zehn Fahrstunden à 45 Minuten in einem Schaltwagen und anschließend darin eine 15 minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer absolviert wurde. Damit darf man sowohl einen Schalt- als auch einen Automatikwagen führen.

Anträge werden nur vollständig angenommen

  • Gültiger Pass oder Personalausweis
  • Deutscher Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate)


zusätzlich bei Eintragung der Schlüsselzahl 96:

  • Nachweis der Fahrerschulung gemäß Anlage 7a Fahrerlaubnisverordnung (FeV) im Original


zusätzlich bei Eintragung der Schlüsselzahl 196:

  • Nachweis der Fahrerschulung gemäß Anlage 7b Fahrerlaubnisverordnung (FeV) im Original
     

zusätzlich bei Eintragung der Schlüsselzahl 197:

  • Eventuell Prüfbescheinigung vom TÜV
  • Nachweis der Fahrerschulung gemäß Anlage 7 Fahrschüler-Ausbildungsordnung

  • 30,30 € inkl. Direktversand an die Meldeanschrift
  • 28,60 € zusätzlich für die Eintragung der Schlüsselzahl

Es erfolgt ein Direktversand an die Meldeanschrift. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben.

  • 21,00 € zusätzlich bei Expressbestellung
     

Bei Änderung eines bestehenden Antrages bei Eintragung der Schlüsselzahl 197:

  • 10,20 €

Eine Bezahlung ist ausschließlich mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Eine Lieferung innerhalb von 48 Stunden ist bei einer Expressbestellung bis 12:00 Uhr in der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Bei einer Expressbestellung an einem Freitag erfolgt die Lieferung auf Grund des Wochenendes am folgenden Dienstag.

Die Bearbeitung dauert ca. 2-3 Wochen.

Für die Beantragung buchen Sie einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde.

Der Führerschein wird direkt an die Meldeanschrift geschickt. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben.