Führerschein - Schlüsselzahlen eintragen (78, 96, 196, 197)

Beschreibung

Bestimmte Qualifikationen, die durch Schlüsselzahlen beschrieben werden, können in den Führerschein eingetragen werden.

  • Schlüsselzahl 96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B erlaubt es, ein Kraftfahrzeug mit maximal 3500 kg zulässiger Gesamtmasse plus Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg zu fahren. Mit der B96-Erweiterung können geeignete Zugfahrzeuge schwerere Anhänger ziehen. Dabei darf die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 4250 kg nicht übersteigen.

  • Schlüsselzahl 78

Die Schlüsselzahl 78 beschränkt die Fahrberechtigung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe. Einen Schaltwagen darf man damit nicht fahren.

  • Schlüsselzahl 196

Seit dem 31.12.2019 besteht die Möglichkeit, mit einer Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B Fahrzeuge der Klasse A1 (nur) im Inland zu fahren. Das sind Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

  • Schlüsselzahl 197

Seit dem 01.04.2021 gibt es die Schlüsselzahl 197. Diese Schlüsselzahl wird eingetragen, wenn zehn Fahrstunden à 45 Minuten in einem Schaltwagen und anschließend darin eine 15 minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer absolviert wurde. Damit darf man sowohl einen Schalt- als auch einen Automatikwagen führen.

Anträge werden nur vollständig angenommen

  • Gültiger Pass oder Personalausweis
  • Deutscher Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform)


zusätzlich bei Eintragung der Schlüsselzahl 96:

  • Nachweis der Fahrerschulung gemäß Anlage 7a Fahrerlaubnisverordnung (FeV) im Original


zusätzlich bei Eintragung der Schlüsselzahl 196:

  • Nachweis der Fahrerschulung gemäß Anlage 7b Fahrerlaubnisverordnung (FeV) im Original
     

zusätzlich bei Eintragung der Schlüsselzahl 197:

  • Eventuell Prüfbescheinigung vom TÜV
  • Nachweis der Fahrerschulung gemäß Anlage 7 Fahrschüler-Ausbildungsordnung

  • 25,30 €
  • 28,60 € zusätzlich für die Eintragung der Schlüsselzahl
     

Bei Änderung eines bestehenden Antrages bei Eintragung der Schlüsselzahl 197:

  • 10,20 €

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Eine Lieferung innerhalb von 48 Stunden ist bei einer Expressbestellung bis 12:00 Uhr in der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Bei einer Expressbestellung an einem Freitag erfolgt die Lieferung auf Grund des Wochenendes am folgenden Dienstag.

Eine Benachrichtigung über die Fertigstellung des Führerscheins kann aufgrund der Vielzahl der produzierten Füherscheine nicht erfolgen. Sie können per E-Mail oder telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob der Führerschein fertiggestellt wurde. Bitte beachten Sie dabei die übliche Bearbeitungsdauer.

Der Führerschein kann in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden. Der Führerschein kann mit schriftlicher Vollmacht des Antragstellers auch von einer anderen Person abgeholt werden. Die bevollmächtigte Person muss sich mit Personalausweis oder Pass ausweisen können.