#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Bestimmte Qualifikationen, die durch Schlüsselzahlen beschrieben werden, können in den Führerschein eingetragen werden.
- Schlüsselzahl 96
Die Fahrerlaubnis der Klasse B erlaubt es, ein Kraftfahrzeug mit maximal 3500 kg zulässiger Gesamtmasse plus Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg zu fahren. Mit der B96-Erweiterung können geeignete Zugfahrzeuge schwerere Anhänger ziehen. Dabei darf die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 4250 kg nicht übersteigen.
- Schlüsselzahl 78
Die Schlüsselzahl 78 beschränkt die Fahrberechtigung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe. Einen Schaltwagen darf man damit nicht fahren.
- Schlüsselzahl 196
Seit dem 31.12.2019 besteht die Möglichkeit, mit einer Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B Fahrzeuge der Klasse A1 (nur) im Inland zu fahren. Das sind Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
- Schlüsselzahl 197
Seit dem 01.04.2021 gibt es die Schlüsselzahl 197. Diese Schlüsselzahl wird eingetragen, wenn zehn Fahrstunden à 45 Minuten in einem Schaltwagen und anschließend darin eine 15 minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer absolviert wurde. Damit darf man sowohl einen Schalt- als auch einen Automatikwagen führen.