Meldebescheinigung

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen.

Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.

Einfache Meldebescheinigung
In der einfachen Meldebescheinigung wird bescheinigt, welche Person an welcher Anschrift gemeldet ist.

Erweiterte Meldebscheinigung
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält die Daten der einfachen Meldebescheinigung ergänzt um weitere Daten (z. B. Einzugsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit). Die weiteren Daten können alle oder einzeln in die Meldebescheinigung mit aufgenommen werden.

  • Antragsstellerin bzw. Antragsteller ist oder war in Bielefeld gemeldet.

  • Reisepass oder Personalausweis der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
    bzw.
  • Aufenthaltstitel und Nationalpass
    (Nur die Vorlage des Aufenthaltstitels reicht nicht aus. Dieser gilt immer nur in Verbindung mit dem Nationalpass.) 

9,00 € für die einfache Meldebescheinigung
9,00 € für die erweiterte Meldebescheinigung

Bei der persönlichen Abholung in der Bürgerberatung können Sie folgende Zahlarten wählen:

  • Barzahlung
  • Girocard (EC-Karte)
     

Bei der Online-Bestellung können Sie folgende Zahlarten wählen:

  • Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)
  • Kreditkarte
  • PayPal

     

Die Ausstellung der einfachen Meldebescheinigungen ist in folgenden Fällen gebührenfrei: 

  • für Rentenzwecke (zur Vorlage bei der deutschen Rentenversicherung)
  • zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit
  • zur Vorlage beim Jobcenter Arbeitplus in Bielefeld
  • zur Vorlage beim Sozialamt

Sollte in Ausnahmefällen eine erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage bei einer der genannten Stellen notwendig sein, ist diese auch gebührenfrei. Eine Online-Bestellung ist in diesen Fällen jedoch nicht möglich.

Die Bescheinigung ist zeitlich unbegrenzt gültig (solange sich die bescheinigten Daten nicht ändern).
Gegenbenenfalls entscheidet jedoch die Stelle, bei der Sie die Bescheinigung vorlegen müssen, wie alt die Bescheinigung maximal sein darf.

  • Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Bescheinigung sofort mitnehmen.
  • Bei Online-Bestellung wird die Bescheinigung sofort ausgestellt. Der Postweg muss aber einkalkuliert werden.

Wenn eine andere Person die Bescheinigung in der Bürgerberatung beantragen und mitnehmen soll, wird:

  • eine formlose Vollmacht,
  • der Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel und Nationalpass der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und
  • der Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel und Nationalpass der Abholerin bzw. des Abholers

benötigt.

Die Bescheinigung können Sie

  • persönlich in der Bürgerberatung beantragen und sofort mitnehmen. Hierfür benötigen Sie einen Termin.
  • selbst online bestellen und bezahlen. Die Bescheinigung wird Ihnen dann per Post zugeschickt.

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