#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Forschende erhalten zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Nach 3 Jahren haben Sie die Möglichkeit eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu beantragen.
Melden Sie sich mit Ihrer BundID an und nutzen Sie sämtliche Vorteile der Online-Dienste der Stadt Bielefeld. Hierzu gehören
Wichtig: Waren Sie bereits über das Servicekonto.NRW am Bielefelder Serviceportal angemeldet, nutzen Sie bitte beim Erstellen des BundID-Kontos dieselbe E-Mail-Adresse. Nur so werden Ihre Informationen automatisch übernommen und stehen Ihnen weiter zur Verfügung.
Ohne Anmeldung erhalten Sie per E-Mail lediglich eine standardisierte Eingangsbestätigung.
Für diesen Online-Dienst ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich. Sie haben dadurch folgende Vorteile
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Forschende erhalten zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Nach 3 Jahren haben Sie die Möglichkeit eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu beantragen.
§ 18c AufenthG
Die Gebühren belaufen sich auf:
Sie können bar und per girocard bezahlen.
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig.
Als Nachweis dient der elektronische Aufenthaltstitel. Dieser wird für max. 10 Jahre ausgestellt und muss nach Ablauf erneuert werden.
Persönliche Vorsprache mit Termin
Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann gerne für eine Vorab-Prüfung per Post oder E-Mail eingereicht werden.
Forschende erhalten zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Nach 3 Jahren haben Sie die Möglichkeit eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu beantragen.
§ 18c AufenthG
Persönliche Vorsprache mit Termin
Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann gerne für eine Vorab-Prüfung per Post oder E-Mail eingereicht werden.
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig.
Als Nachweis dient der elektronische Aufenthaltstitel. Dieser wird für max. 10 Jahre ausgestellt und muss nach Ablauf erneuert werden.
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