Niederlassungserlaubnis für Forschende beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Forschende erhalten zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

Nach 3 Jahren haben Sie die Möglichkeit eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu beantragen.

§ 18c AufenthG

  • seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 18 d AufenthG
  • Ausübung einer Forschungstätigkeit nach § 18 d AufenthG
  • mindestens 36 Monate Einzahlungen in die Rentenpflichtversicherung 
  • Sprachniveau mindestens B1
  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest/Test „Leben in Deutschland“) 
  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes 
  • keine beachtlichen Straftaten 

  • Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis 
  • ein aktuelles biometrietaugliches Foto
  • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten drei Lohnabrechnungen 
  • Arbeitgeberbescheinigung 
  • Rentenversicherungsverlauf 
  • Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z. B. durch Kontoauszüge, Zins- und Tilgungsplan, Abgaben Bescheid)
  • Sprachzertifikat mindestens B1 (entfällt bei Abschluss eines deutschsprachigen Studienganges)
  • Test „Leben in Deutschland“/Einbürgerungstest

Die Gebühren belaufen sich auf:

  • 113,00 € bei erstmaliger Erteilung der Niederlassungserlaubnis
  • 67,00 € bei Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels, sogenannter Übertrag

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig.

Als Nachweis dient der elektronische Aufenthaltstitel. Dieser wird für max. 10 Jahre ausgestellt und muss nach Ablauf erneuert werden.

Persönliche Vorsprache mit Termin

Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann gerne für eine Vorab-Prüfung per Post oder E-Mail eingereicht werden.