Bauleitplanung - Bürgerinnen und Bürger bei Planungsverfahren beteiligen

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Formelle Beteiligungen gemäß Baugesetzbuch erfolgen unter anderem bei Planungsverfahren zur Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne:

  • Flächennutzungsplan (FNP oder FPlan): Er legt in den Grundzügen fest, wie die Flächen einer Gemeinde genutzt werden sollen und bildet damit die Grundlage für Bebauungspläne.
  • Bebauungsplan (BPlan): Bebauungspläne legen rechtsverbindlich fest, wie bestimmte Teilgebiete einer Gemeinde baulich genutzt werden dürfen.

Formelle Beteiligungsmöglichkeiten sollen frühzeitig erfolgen und finden meist in zwei Stufen statt (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung). In der Regel werden die Pläne zunächst öffentlich vorgestellt und anschließend für einen festgelegten Zeitraum ausgelegt. Alle, die zu beteiligen sind oder sich beteiligen möchten, können innerhalb dieser Frist Nachfragen zu den Plänen stellen und bei der zuständigen Verwaltung Stellungnahmen einreichen. 

Daraufhin wird der Planentwurf nochmals konkretisiert und erneut öffentlich ausgelegt, es können dann wieder Stellungnahmen abgegeben werden. Schlussendlich beschließt die Politik über die Pläne und den Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen.

Aktuelle Informationen über formelle Beteiligungsverfahren finden Sie beim Bauamt der Stadt Bielefeld. Durch das Planlexikon können Sie sich zudem über die Fachbegriffe und Vorgänge rund um das Thema Stadtplanung informieren. Des Weiteren finden Sie Informationen zu Planungsthemen in Bielefeld.