#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
In einem Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), kann der Vorhabensträger auch beantragen, dass schon vor der Genehmigungserteilung vorläufig zugelassen wird, dass er mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, beginnt.
Genehmigungsbedürftige Anlagen sind alle im Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) abschließend aufgeführten Anlagen.