Durch einen Vorbescheid kann vorab über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage, zu denen die Fragen des Standorts gehören, entschieden werden.
Genehmigungsbedürftige Anlagen sind alle im Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) abschließend aufgeführten Anlagen.