#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wird eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien modernisiert (Repowering), ist eine Genehmigung erforderlich.
Auf Antrag des Vorhabenträgers werden im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens nur Anforderungen geprüft, soweit durch das Repowering im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand unter Berücksichtigung der auszutauschenden Anlage nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden und diese für die Prüfung nach § 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erheblich sein können.