Beschreibung
Aus dem Fahrzeugregister dürfen - aus datenschutzrechtlichen Gründen - einige der gespeicherten Fahrzeug- und/oder Halterdaten übermittelt werden, wenn die Empfängerin oder der Empfänger schriftlich
- unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder
- der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer
glaubhaft darlegt, dass die Daten notwendig sind.