Weihnachtsschließung

Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. In dringenden Fällen ist das BürgerServiceCenter (BSC) am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sowie Freitag, 2. Januar, von 7.30 bis 13 Uhr telefonisch unter +49 521 51-0 erreichbar.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Kraftfahrzeug - Halteranfrage bzw. Halterauskunft beantragen

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Aus dem Fahrzeugregister dürfen - aus datenschutzrechtlichen Gründen - einige der gespeicherten Fahrzeug- und/oder Halterdaten übermittelt werden, wenn die Empfängerin oder der Empfänger schriftlich

  • unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder
  • der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer

glaubhaft darlegt, dass die Daten notwendig sind.

  • Es kann nur Auskunft zu Kennzeichen gegeben werden, die bei der Bielefelder Zulassungsbehörde registriert sind.
    Zu sogenannten Versicherungskennzeichen (z. B. Roller, Mofa) kann die Zulassungsbehörde keine Auskunft geben.
     
  • Es muss ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nachgewiesen werden, z. B. Unfallgegner hat die Versicherung nicht benannt oder meldet sich nicht.
    Auch wenn ein Fahrzeug ohne Berechtigung auf einem Privatgrundstück abgestellt wird, kann eine Halteranfrage gestellt werden.
     
  • Liegt kein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr vor, kann der Kontakt zu dem Fahrzeughalter aus privaten Gründen aufgenommen werden. Hierzu muss ein offener Brief (Briefcouvert nicht zugeklebt), mit dem Kfz-Kennzeichen, an die Kfz-Zulassungsbehörde übergeben werden. Von da aus wird der Brief (muss ausreichend frankiert sein) an den Halter weitergeleitet.

  • für Behörden kostenlos
  • 5,10 € pro Anfrage von Privat, es wird ein Gebührenbescheid erstellt.
  • 3,10 € für Versicherungen pro Anfrage

Eine Bezahlung ist ausschließlich mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich. 

Aufgrund sehr hohen Arbeitsaufkommens beträgt die Auskunftsdauer etwa acht Wochen. Wir bitten Sie von Sachstandsanfragen abzusehen und danken für Ihr Verständnis.

Anfragen können sowohl von privat als auch von Behörden gestellt werden.

Die Anfragen sind schriftlich oder per Fax zu stellen.