#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) wird zum 01.11.2024 in Kraft treten. Dadurch besteht die Möglichkeit den Geschlechtseintrag mit den entsprechenden Vornamen durch Abgabe einer Erklärung beim Standesamt selbst zu bestimmen. Anmeldung und Abgabe der Erklärung müssen bei demselben Standesamt erfolgen.
Mit dem neuen Geschlechtseintrag (männlich, weiblich, divers oder Streichung der Angabe) sind auch die Vornamen zu bestimmen. Die Vornamensänderung ermöglicht eine Anpassung an den gewählten Geschlechtseintrag. Die neuen Vornamen müssen daher dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung ist seit dem 01.08.2024 möglich. Für volljährige Personen steht der Onlinedienst, für minderjährige Personen ein Downloadformular zur Verfügung. Die Terminvergabe zur Abgabe der Erklärung erfolgt rechtzeitig durch das Standesamt, sodass lediglich die Anmeldung selbstständig zu veranlassen ist.
Die Erklärung kann ab Freitag, dem 01.11.2024, abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass dieser Tag im Land NRW ein Feiertag ist. Termine zur Abgabe der Erklärung können also erst ab Montag, dem 04.11.2024, stattfinden.