#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ist zum 01.11.2024 in Kraft getreten. Dadurch besteht die Möglichkeit den Geschlechtseintrag mit den entsprechenden Vornamen durch Abgabe einer Erklärung beim Standesamt selbst zu bestimmen. Anmeldung und Abgabe der Erklärung müssen bei demselben Standesamt erfolgen.
Mit dem neuen Geschlechtseintrag (männlich, weiblich, divers oder Streichung der Angabe) sind auch die Vornamen zu bestimmen. Die Vornamensänderung ermöglicht eine Anpassung an den gewählten Geschlechtseintrag. Die neuen Vornamen müssen daher dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Bitte beachten:
Für volljährige Personen steht der Onlinedienst, unter Nutzung der BundID mit Online-Ausweis, zur Verfügung und für minderjährige Personen ein Downloadformular.
Den Termin zur Abgabe der Erklärung muss eigenständig über die Onlineterminvereinbarung des Standesamtes vereinbart werden.
Hier zu beachten ist die dreimonatige Frist ab Eingang der Anmeldung.