Verfügungsfonds Baumheide

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Sie haben eine Projektidee, um Ihren Stadtteil attraktiver und lebenswerter zu machen? Sie möchten die Nachbarschaft und das Miteinander stärken?
Dann bewerben Sie sich mit Ihrer Projektidee um Mittel aus dem Verfügungsfonds.

Gefördert werden Projekte wie Workshops, Mitmachaktionen, Wettbewerbe oder Imagekampagnen, die das Zusammenleben vor Ort stärken und im Zusammenhang mit der Gestaltung des Stadtteils und der Stadterneuerung zu sehen sind. Dabei muss es sich um kleine, in sich abgeschlossene Projekte (ohne Folgekosten) handeln.

Antragsberechtigt sind:

  • Einzelpersonen
  • Gewerbetreibende 
  • gemeinnützige Träger
  • Einrichtungen
  • Kirchengemeinden und
  • Vereine

die innerhalb des Förderbereiches wohnen bzw. dort angesiedelt sind. Der Teilbereich liegt im Gebiet des „INSEK Baumheide“.

Vor der Bewilligung darf nicht mit dem Projekt begonnen werden. Die antragstellende Person bzw. Institution geht zunächst in Vorleistung. Die Projekte können mit einer Förderung von bis zu 100% unterstützt werden. 

Die Grundlage für die Förderung aus dem Verfügungsfonds ist die Richtlinie zum Verfügungsfonds.

Antrag (inkl. Kostenschätzung)

Bei einer Kostenschätzung ab 1.000 Euro je Position müssen drei Angebote eingeholt werden.

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Die Bearbeitung dauert ca. 4 Wochen.

  • Mit dem Projekt darf erst nach Erhalt der Bewilligung durch die Stadt Bielefeld begonnen werden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt von Fördermitteln.

  • Abstimmung der Projektidee mit dem Quartiersmanagement (Kontaktdaten des Quartiersmanagements können dem Flyer entnommen werden)
  • Antragstellung über das Antragsformular
  • Prüfung des Antrags durch das Quartiersmanagement und Bauamt
  • Entscheidung über den Antrag durch das lokale Gremium
  • Nach Zustimmung wird ein Bewilligungsbescheid ausgestellt
  • Danach erfolgt die Umsetzung des Projektes
  • Dokumentation und Abrechnung (Originalrechnungen, Kosten- und Finanzierungsübersicht und Ergebnisbericht) einreichen
  • Auszahlung des Zuschusses erhalten