Führerschein - Schlüsselzahl 95 eintragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Bestimmte Qualifikationen, die durch Schlüsselzahlen beschrieben werden, können in den Führerschein eingetragen werden.

Schlüsselzahl 95 jetzt Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Seit dem 23.05.2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer keine Schlüsselzahl 95 mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen. Die Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, kann der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt werden, wenn bislang der Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerscheinen nicht möglich war, z. B. bei ausländischen Führerscheinen.
 

Benötige ich die Schlüsselzahl 95 für Berufskraftfahrer?
Bei der Eintragung der Schlüsselzahl handelt es sich um Sozialvorschriften im Güterkraftverkehr gemäß des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetztes (BKrFQG). Weitere Informationen erhalten Sie über die IHK OWL zu Bielefeld.

  • Anträge können frühestens sechs Monate vor Ablauf der 95-Eintragung/FQN Karte gestellt werden.
  • Anträge können nur vollständig angenommen werden

Bei erstmaliger Eintragung

  • Grundqualifikation, wenn die Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erteilt worden ist
  • Weiterbildungsnachweise (5 Module á 35 Stunden), wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erteilt worden ist

Bei Verlängerung oder erneuter Eintragung

  • Weiterbildungsnachweise (5 Module á 35 Stunden)

  • Gültiger Pass oder Personalausweis
  • Deutscher Führerschein
  • Ggf. gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis der Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz im Original

Bei erstmaliger Eintragung:

  • Grundqualifikation, wenn die Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erteilt worden ist
  • Weiterbildungsnachweise (5 Module á 35 Stunden), wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erteilt worden ist

Bei Verlängerung oder erneuter Eintragung:

  • Weiterbildungsnachweise (5 Module á 35 Stunden)

Gebühren für den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN):

  • 32,50 € Ausstellung (Direktversand)
  • 37,90 € Ausstellung im Expressverfahren (Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin)
  • 36,90 € Ersatz-Ausstellung (Direktversand)
  • 42,30 € Ersatz-Ausstellung (Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin)
  • 7,00 € Anrechnung spezieller Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen (z. B. ADR-Schulungen)

Sie können bar und per girocard bezahlen.

5 Jahre Gültigkeit vom Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

  • 10 bis 14 Tage
  • Eine Lieferung innerhalb von 48 Stunden ist bei einer Expressbestellung bis 12:00 Uhr in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.
  • Bei einer Expressbestellung an einem Freitag erfolgt die Lieferung auf Grund des Wochenendes am folgenden Dienstag.

Eine Benachrichtigung über die Fertigstellung des Führerscheins kann aufgrund der Vielzahl der produzierten Führerscheine nicht erfolgen. Sie können per E-Mail oder telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob der Führerschein fertiggestellt wurde. Bitte beachten Sie dabei die übliche Bearbeitungsdauer.

Der Führerschein kann in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden. Der Führerschein kann mit schriftlicher Vollmacht des Antragstellers auch von einer anderen Person abgeholt werden. Die bevollmächtigte Person muss sich mit Personalausweis oder Pass ausweisen können.