#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Bestimmte Qualifikationen, die durch Schlüsselzahlen beschrieben werden, können in den Führerschein eingetragen werden.
Schlüsselzahl 95 jetzt Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Seit dem 23.05.2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer keine Schlüsselzahl 95 mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen. Die Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, kann der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt werden, wenn bislang der Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerscheinen nicht möglich war, z. B. bei ausländischen Führerscheinen.
Benötige ich die Schlüsselzahl 95 für Berufskraftfahrer?
Bei der Eintragung der Schlüsselzahl handelt es sich um Sozialvorschriften im Güterkraftverkehr gemäß des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetztes (BKrFQG). Weitere Informationen erhalten Sie über die IHK OWL zu Bielefeld.