Beschreibung
Hinweis zu den Bearbeitungszeiten:
Bitte beachten Sie, dass es derzeit aufgrund erheblich gestiegener Antragszahlen zu deutlichen zeitlichen Verzögerungen kommt.
Die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge orientiert sich an dem Antragseingang.
Aktuell werden im Schwerpunkt noch Einbürgerungsanträge aus dem Jahr 2021 bearbeitet.
Bitte sehen Sie von wiederholten Anfragen zum Stand Ihres Einbürgerungsverfahrens - auch über andere Dienststellen der Stadt Bielefeld ab.
Wir werden uns unaufgefordert bei Ihnen melden (E-Mail, telefonisch oder Brief).
Es wurden bereits organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, um die Verfahrensdauer zukünftig wieder deutlich zu verkürzen.
Hinweis zur geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts:
Den Medien ist zu entnehmen, dass eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geplant ist.
Die Einbürgerung soll erleichtert werden durch verkürzte Aufenthaltszeiten und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit.
Wir bitten Sie, von Anfragen hierzu derzeit abzusehen, da der konkrete Inhalt des Änderungsgesetzes sowie ein möglicher Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht bekannt sind.
Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald uns nähere Informationen vorliegen.
Danke für Ihr Verständnis.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag. Ab dem 16. Geburtstag können Ausländerinnen bzw. Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländerinnen bzw. Ausländer müssen ihre gesetzlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind in der Regel die Eltern.
Als heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer haben Sie die Möglichkeit unter erleichterten Voraussetzungen und reduzierten Gebühren eingebürgert zu werden. Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihre Ehegattin oder Ihren Ehegatten, Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner sowie Ihre minderjährigen Kinder miteinbürgern zu lassen.