Betreuung - Vertretung bei Ausfall der eigenen Kindertagespflegeperson finden

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Grundsätzlich arbeiten Kindertagespflegepersonen nicht das ganze Jahr über durchgängig. Planbare Abwesenheitszeiten (z.B. Urlaub, Fortbildung), sowie spontane, kurzfristige Ausfallzeiten sind daher im Allgemeinen vorauszusetzen. Das Jugendamt hat für Ausfallzeiten eine andere Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen. Im Interesse des Kindeswohls sollten Kindertagespflegeperson und Eltern Urlaub und anderweitig abzusehende Ausfallzeiten in der Betreuung jedoch rechtzeitig miteinander abstimmen, um Anlässe zur Ersatzbetreuung gering zu halten.

Für alle Bielefelder Tagespflegekinder bietet der Vertretungsstützpunkt „Sternschnuppen“ an der Otto-Brenner-Straße in Bielefeld eine Vertretungsbetreuung an. Dies ist eine Großtagespflegestelle mit fest angestellten Kindertagespflegepersonen. Neben zwei festen Tageskindern stehen dort dauerhaft 7 Plätze für Vertretungskinder bereit. Grundsätzlich können Familien vorab auch einen Termin vor Ort absprechen, um im Notfall schon Personen und Räumlichkeiten zu kennen.

Spontaner Betreuungsausfall der Kindertagespflegeperson:

Fällt die Kindertagespflegeperson spontan und kurzfristig aus (weniger als 14 Tage vorher angekündigt, z.B. bei Krankheit), nimmt das Jugendamt grundsätzlich einen Ersatzbetreuungsbedarf an. Die Eltern können sich direkt an den Vertretungsstützpunkt Sternschnuppen der Stadt Bielefeld wenden und weitere Absprachen treffen.

Geplanter Betreuungsausfall der Kindertagespflegeperson:

Handelt es sich um einen geplanten Ausfall der Kindertagespflegperson (mehr als 14 Tage vorher angekündigt), ist primär die Abstimmung zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern der betreuten Kinder zu suchen. Ist eine Abstimmung dieser Ausfallzeiten nicht möglich, benötigt die Fachberatung des Jugendamtes von den Eltern einen Nachweis, dass eine Ersatzbetreuung erforderlich ist. Bei erwerbstätigen Eltern wird regelmäßig eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt, dass aus beruflichen Gründen kein Urlaub genommen werden kann.

Es ist wichtig, dass sich die Eltern, die eine Ersatzbetreuung haben möchten, möglichst frühzeitig bei der Fachberatung melden und Zeitraum sowie Betreuungsumfang mitteilen.

Neben dem Vertretungsstützpunkt gibt es folgende andere Möglichkeiten der Ersatzbetreuung:

  • Springerinnen bzw. Springer (kommt grundsätzlich nur in Frage bei Betreuung in angemieteten Räumen)
  • Vertretung durch eine andere Kindertagespflegeperson (oft in Großtagespflegestellen)

Genauere Informationen dazu finden Sie unter Betreuungsplatz für Kinder in einer Kindertagespflege in dem Info-Ordner "Kindertagespflege". 

§ 23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII
§ 23 Abs. 2 KiBiz

  • Es besteht ein Vertrag mit einer anerkannten Bielefelder Kindertagespflegeperson
  • Der Platz wird öffentlich gefördert
  • Die Betreuung bei der Kindertagespflegeperson fällt spontan oder geplant aus

Grundsätzlich wird vorausgesetzt, dass die Kindertagespflegepersonen geplante Abwesenheitszeiten (z.B. Urlaub) weit im Vorfeld mit den Personensorgeberechtigten besprechen, sodass diese Zeiten durch die Familie selbst abgedeckt werden können.

  • Bei einem spontanen Ausfall der Kindertagespflegeperson sind keine Unterlagen notwendig
  • Bei geplanter Abwesenheitszeit der Kindertagespflegeperson, die mit beruflichen Tätigkeiten der Personensorgeberechtigten nicht übereinkommt, wird ein Arbeitgebernachweis oder eine Studienbescheinigung benötigt. Ein entsprechendes Formular für den Arbeitgeber ist bei der auch bei der Fachberatung zu bekommen.

Es entstehen Eltern gegenüber keine Kosten.

Ist abhängig von der Dauer und dem Grund der Ausfallzeiten. 

  • Spontan heißt, man braucht eine Vertretung innerhalb der kommenden 14 Tage
  • Geplante Abwesenheiten sind alle längerfristig bekannten Ausfallzeiten 

Bei einem spontanen Ausfall der Kindertagespflegperson:

  • Direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertretungsstützpunkt über Telefon:
    Vertretungsstützpunt „Sternschnuppen“
    Otto- Brenner- Str. 119
    33604 Bielefeld

Tel.: 0151 4414 6393
E-Mail: Vertretung.Kindertagespflege@bielefeld.de

  • Klären der dortigen Betreuungsmodalitäten, z. B.
    • Bring- und Abholzeiten in den Vertretungsstützpunkt
    • für Essen muss selber gesorgt werden
    • für Getränke, falls was Anderes außer Wasser gewünscht wird
    • und eventuelle Schlafenzeiten müssen besprochen werden

Bei einem geplanten Ausfall der Kindertagespflegperson:

  • Frühzeitige Kontaktaufnahme der Personensorgeberechtigten mit der zuständigen Fachberatung Kindertagespflege
  • Situation klären
  • Reservieren eines Platzes für benötigten Zeitraum im Vertretungsstützpunkt durch die Fachberatung
  • Einreichen der Nachweise durch die Personensorgeberechtigten
  • Zusage des Platzes durch die Fachberatung
  • Klären der Modalitäten mit dem Vertretungsstützpunkt durch die Personensorgeberechtigten
  • Ggf. Absage des Platzes durch Personensorgeberechtigten