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Grundsätzlich arbeiten Kindertagespflegepersonen nicht das ganze Jahr über durchgängig. Planbare Abwesenheitszeiten (z.B. Urlaub, Fortbildung), sowie spontane, kurzfristige Ausfallzeiten sind daher im Allgemeinen vorauszusetzen. Das Jugendamt hat für Ausfallzeiten eine andere Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen. Im Interesse des Kindeswohls sollten Kindertagespflegeperson und Eltern Urlaub und anderweitig abzusehende Ausfallzeiten in der Betreuung jedoch rechtzeitig miteinander abstimmen, um Anlässe zur Ersatzbetreuung gering zu halten.
Für alle Bielefelder Tagespflegekinder bietet der Vertretungsstützpunkt „Sternschnuppen“ an der Otto-Brenner-Straße in Bielefeld eine Vertretungsbetreuung an. Dies ist eine Großtagespflegestelle mit fest angestellten Kindertagespflegepersonen. Neben zwei festen Tageskindern stehen dort dauerhaft 7 Plätze für Vertretungskinder bereit. Grundsätzlich können Familien vorab auch einen Termin vor Ort absprechen, um im Notfall schon Personen und Räumlichkeiten zu kennen.
Spontaner Betreuungsausfall der Kindertagespflegeperson:
Fällt die Kindertagespflegeperson spontan und kurzfristig aus (weniger als 14 Tage vorher angekündigt, z.B. bei Krankheit), nimmt das Jugendamt grundsätzlich einen Ersatzbetreuungsbedarf an. Die Eltern können sich direkt an den Vertretungsstützpunkt Sternschnuppen der Stadt Bielefeld wenden und weitere Absprachen treffen.
Geplanter Betreuungsausfall der Kindertagespflegeperson:
Handelt es sich um einen geplanten Ausfall der Kindertagespflegperson (mehr als 14 Tage vorher angekündigt), ist primär die Abstimmung zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern der betreuten Kinder zu suchen. Ist eine Abstimmung dieser Ausfallzeiten nicht möglich, benötigt die Fachberatung des Jugendamtes von den Eltern einen Nachweis, dass eine Ersatzbetreuung erforderlich ist. Bei erwerbstätigen Eltern wird regelmäßig eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt, dass aus beruflichen Gründen kein Urlaub genommen werden kann.
Es ist wichtig, dass sich die Eltern, die eine Ersatzbetreuung haben möchten, möglichst frühzeitig bei der Fachberatung melden und Zeitraum sowie Betreuungsumfang mitteilen.
Neben dem Vertretungsstützpunkt gibt es folgende andere Möglichkeiten der Ersatzbetreuung:
- Springerinnen bzw. Springer (kommt grundsätzlich nur in Frage bei Betreuung in angemieteten Räumen)
- Vertretung durch eine andere Kindertagespflegeperson (oft in Großtagespflegestellen)
Genauere Informationen dazu finden Sie unter Betreuungsplatz für Kinder in einer Kindertagespflege in dem Info-Ordner "Kindertagespflege".