Wartungsarbeiten am Serviceportal

Am Dienstag, 07.07.2026, ab 18:00 Uhr bis Mittwoch, 08.07.2026, 00:00 Uhr werden umfangreiche Servicearbeiten an der zentralen Netzwerkinfrastruktur durchgeführt.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Betreuungsplatz für Kinder in einer Kindertagespflege

Betreuungsplatz für Kinder in einer Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist ein alternatives gleichberechtigtes Angebot zu den Kindertageseinrichtungen. In Bielefeld arbeiten ca. 200 Kindertagespflegepersonen, die in der Regel alleine zu Hause, teils aber auch zu zweit in angemieteten Räumen betreuen.

Alle Kindertagespflegepersonen müssen über eine entsprechende Pflegeerlaubnis des Jugendamtes verfügen und werden von dort aus regelmäßig besucht und beraten. Die Kosten für die Betreuung werden auf Antrag von der Stadt Bielefeld übernommen. Die Eltern zahlen entsprechend ihres Einkommens einen gestaffelten Elternbeitrag an die Stadt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien der Kindertagespflege und dem Info-Ordner Kindertagespflege für Eltern.

  • Die Kindertagespflege kann jeder in Anspruch nehmen, der einen entsprechenden Vertrag mit einer Kindertagespflegeperson abschließt.
  • Die Kosten für die Betreuung werden auf Antrag von der Stadt Bielefeld übernommen.
  • Die Höhe des Elternbeitrags der Eltern richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.

Wenn Ihr Kind bei einer Kindertagespflegeperson betreut wird, wird geprüft, ob Sie hierfür einen Elternbeitrag zahlen können.

Elternbeiträge - für die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson

  • Die Eltern wenden sich direkt an eine anerkannte Kindertagespflegeperson ihrer Wahl.
  • Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Kindertagespflegeplatz über das Online-Portal Little Bird zu suchen. Informationen zur Portalanleitung
  • Die Eltern können sich alternativ an eine der genannten Vermittlungsstellen (AWO oder Von-Laer-Stiftung) wenden. Dort ist auch eine Beratung möglich.
  • Der Betreuungsvertrag wird immer zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson geschlossen - unabhängig davon, ob eine öffentliche Förderung für die Kindertagespflege bewilligt wird.
  • Für die mögliche Bewilligung einer öffentlichen Förderung müssen die Eltern vor Beginn des Betreuungsverhältnisses einen Antrag beim Jugendamt stellen.
  • Der ausgefüllte Antrag sowie die gegebenenfalls notwendigen Nachweise, können per Post, Fax oder per E-Mail übermittelt werden.
     

Soll ein Kind betreut werden, das das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, müssen die Eltern einen begründeten Antrag beim Jugendamt stellen, da noch kein Rechtsanspruch auf Betreuung besteht. Unabhängig vom gewünschten Betreuungsumfang ist es hier erforderlich, dass die Eltern ihren Bedarf nachweisen (Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung, Nachweis über ein Studium, eine Ausbildung, ein Praktikum, eine selbstständige Tätigkeit etc.)