#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wurde ein Personalausweis verloren oder gestohlen, müssen Sie den Verlust anzeigen:
- bei einem Diebstahl zunächst bei der Polizei, dann bei der Bürgerberatung
- bei einem Verlust (Personalausweis wurde verloren) bei der Bürgerberatung
Der Personalausweis wird zur Fahndung ausgeschrieben.
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 16 Jahren sind verpflichtet, sich jederzeit mit gültigen Ausweispapieren ausweisen zu können. Als Ausweispapiere gelten der Personalausweis oder der Reisepass.
Sie möchten einen neuen Personalausweis beantragen? Informationen hierzu finden Sie unter Personalausweis - nach Verlust neu beantragen