Personalausweis - Verlust melden

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Wurde ein Personalausweis verloren oder gestohlen, müssen Sie den Verlust anzeigen:

  • bei einem Diebstahl zunächst bei der Polizei, dann bei der Bürgerberatung
  • bei einem Verlust (Personalausweis wurde verloren) bei der Bürgerberatung

Der Personalausweis wird zur Fahndung ausgeschrieben.

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 16 Jahren sind verpflichtet, sich jederzeit mit gültigen Ausweispapieren ausweisen zu können. Als Ausweispapiere gelten der Personalausweis oder der Reisepass.


Sie möchten einen neuen Personalausweis beantragen? Informationen hierzu finden Sie unter Personalausweis - nach Verlust neu beantragen

gegebenenfalls die Diebstahlanzeige der Polizei

Für die Verlustmeldung fallen keine Kosten an.

Der Verlust des Personalausweises muss in der Bürgerberatung angezeigt werden. Gleichzeitig kann ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Die Verlustmeldung sowie die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

Passbilder können Sie gegen eine Gebühr von 5,00 Euro auch im Self-Service-Terminal in der Bürgerberatung Mitte im Neuen Rathaus oder in den Filialen in Heepen oder Brackwede fertigen.
Das Self-Service-Terminal ist nicht für Personen geeignet, die kleiner als 1,20 Meter sind. Dies gilt auch für Rollstuhlbenutzende, die im Sitzen kleiner als 1,20 Meter sind.

Handelt es sich bei dem verlorenen bzw. gestohlenen Personalausweis um einen neuen Personalausweis im Scheckkartenformat mit eingeschalteter eID-Funktion, muss der Ausweis sofort gesperrt werden. Bei allen ab dem 15.07.2017 ausgegebenen Personalausweisen ist die eID-Funktion aktiviert. 

Zur Sperrung benötigen Sie das Sperrkennwort. Rufen Sie entweder selbst bei der Sperrhotline unter der Telefonnummer 116116 an oder vereinbaren Sie persönlich in der Bürgerberatung einen Termin.