#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung können unter bestimmten Bedingungen eine Beschäftigung aufnehmen. Hierfür muss bei der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden.