#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Veranstaltung einer öffentlichen Ausspielung oder Lotterie ist nach dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland grundsätzlich erlaubnispflichtig. Für den Bereich der Stadt Bielefeld ist die Bezirksregierung Detmold die zuständige Erlaubnisbehörde.
Durch eine Allgemeine Erlaubnis des Innenministeriums vom 11.12.2017 ist für
- Organisationen, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz erfüllen („steuerbegünstigte Zwecke“) sowie
- Institutionen und Organisationen der Jugendhilfe und Jugendpflege,
- Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften,
- Sportvereinen, Feuerwehren und Stiftungen
allgemein die Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen erteilt worden,
- die sich nicht über das Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt hinaus erstrecken,
- deren Spielplan einen Reinertrag von mindestens einem Drittel des Spielkapitals vorsieht,
- bei denen das Spielkapital den Wert von 40.000 Euro nicht übersteigt,
- bei denen der Losverkauf die Dauer von drei Monaten innerhalb eines Jahres nicht überschreitet und
- bei denen keine Prämien- oder Schlussziehungen vorgesehen sind.
Der Reinertrag der Veranstaltung ist ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder sonstige Zwecke, die allgemeiner Billigung sicher sind, zu verwenden.
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung darf keine Wirtschaftswerbung betrieben werden, die über die Ausstellung von Sachgewinnen hinausgeht.
Die Anzeige und Abrechnung der Ausspielung oder Lotterie erfolgt über den Online-Dienst.