Schülerfahrkosten - SchülerTicket Westfalen für städtische Schulen beantragen

Beschreibung

Schülerinnen und Schüler, die städtische Schulen besuchen, können auf Antrag ein SchülerTicket Westfalen erhalten.

  • Schülerinnen und Schüler, die auf eine städtische Schule gehen
  • Nutzung der Verkehrsgemeinschaft "OWL Verkehr" an mindestens 4 Tagen in der Woche
  • Einfache Mindestentfernung zur nächstgelegenen Schule
    • der Primarstufe mehr als 2 km
    • der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km
    • der Sekundarstufe II mehr als 5 km
       
  • Schülerinnen und Schüler, die private Schule besuchen, können das Angebot nutzen, wenn der private Schulträger eine Kooperationsvereinbarung mit moBiel dazu geschlossen hat. Bitte fragen Sie bei Bedarf in Ihrer Schule nach.

Kostenfrei für

  • anspruchsberechtigte Grundschülerinnen und Grundschüler
  • Inhaberinnen und Inhaber eines Bielefeld-Passes, Empfängerinnen und Empfänger von SGB XII oder SGB II-Leistungen mit Schülerfahrkostenanspruch
     

Schülerinnen und Schüler mit einem Schülerfahrkostenanspruch erhalten das SchülerTicket Westfalen vergünstigt, gegen Zahlung eines monatlichen Eigenanteils von

  • 12,00 € monatlich für volljährige Schülerinnen und Schüler
  • 12,00 € monatlich für das erste älteste minderjährige Kind
  • 6,00 € monatlich für das zweite minderjährige Kind

Der Eigenanteil entfällt für das dritte und jedes weitere minderjährige Kind einer Familie.
 

Schülerinnen und Schüler, die keinen Schülerfahrkostenanspruch und damit keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben, kostet das SchülerTicket Westfalen als Selbstzahlerinnen bzw. Selbstzahler

  • 36,00 € monatlich

  • das SchülerTicket Westfalen gilt als Monatskarte im gesamten öffentlichen Personennahverkehr im Netz Westfalen
  • rund um die Uhr
  • ganzjährig gültig (für die Fahrt zur und von der Schule, für Fahrten in der Freizeit und in den Ferien)

  • Das SchülerTicket Westfalen ist mit dem vollständig ausgefüllten Bestellschein über die Schule zu beantragen. Der Bestellschein ist auch online bei moBiel abrufbar.
  • Die Übersendung der Tickets erfolgt alle 3 Monate von OWL Verkehr nach Hause. Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten das Ticket über die Schule.
  • Für jedes neue Schuljahr muss ein (Folge-)antrag bis zum 15. Juni gestellt werden. Dieser kann ausgefüllt in der Schule abgegeben oder per E-Mail an schuelerfahrkosten@bielefeld.de geschickt werden. Wird dieser Folgeantrag nicht bis Ende Juli gestellt, ist der Vertrag abgelaufen. Es muss dann ein neuer Antrag gestellt werden. Das Antragsformular erhalten Sie im Schulbüro oder im Amt für Schule.
     
  • Es besteht keine Verpflichtung, das SchülerTicket Westfalen zu abonnieren.
  • Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt Schülerfahrkosten.