Schülerfahrkosten - "DeutschlandTicket Schule" für städtische Schulen beantragen

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Schülerinnen und Schüler, die städtische Schulen besuchen, können auf Antrag das "DeutschlandTicket Schule" erhalten.

Schülerinnen und Schüler, die kein „DeutschlandTicket Schule“ erhalten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung der Schülerfahrkosten beantragen. Informationen dazu finden Sie unter Schülerfahrkosten - Erstattung von Schülerfahrkosten zu städtischen Schulen beantragen.

  • Die Schülerin bzw. der Schüler besucht eine städtische Schule
  • Die Verkehrsgemeinschaft "OWL Verkehr" wird an mindestens 2 Tagen in der Woche genutzt
  • Die einfache Mindestentfernung zur nächstgelegenen Schule beträgt in
    • der Primarstufe mehr als 2 km
    • der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km
    • der Sekundarstufe II mehr als 5 km
       
  • Schülerinnen und Schüler, die private Schulen besuchen, können das Angebot nutzen, wenn der private Schulträger eine Kooperationsvereinbarung mit moBiel dazu geschlossen hat. Bitte fragen Sie bei Bedarf in Ihrer Schule nach.

Das "DeutschlandTicket Schule" ist kostenfrei für

  • anspruchsberechtigte Grundschülerinnen und Grundschüler
  • Inhaberinnen und Inhaber eines Bielefeld-Passes, Empfängerinnen und Empfänger von SGB XII oder SGB II-Leistungen mit Schülerfahrkostenanspruch

Schülerinnen und Schüler mit einem Schülerfahrkostenanspruch erhalten das "DeutschlandTicket Schule" vergünstigt, gegen Zahlung eines monatlichen Eigenanteils in Höhe von

  • 12,00 € monatlich für volljährige Schülerinnen und Schüler
  • 12,00 € monatlich für das erste älteste minderjährige Kind
  •   6,00 € monatlich für das zweite minderjährige Kind

Der Eigenanteil entfällt für das dritte und jedes weitere minderjährige Kind einer Familie.

Schülerinnen und Schüler, die keinen Schülerfahrkostenanspruch und damit keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben, kostet das "Deutschlandticket Schule" als Selbstzahlerinnen bzw. Selbstzahler

  • 29,00 € monatlich

  • Ein Antrag für die Ausstellung eines "DeutschlandTicket Schule" für den Folgemonat ist immer bis zum 20. des Vormonats zu stellen. Beispiel: Sie benötigen ein "DeutschlandTicket Schule" für den Monat September, dann ist der Antrag bis spätestens zum 20. August zu stellen.
  • Das Ticket gilt rund um die Uhr und ist ganzjährig bis zum Ende des Schuljahres (31.07.) nutzbar (für die Fahrt zur und von der Schule, für Fahrten in der Freizeit und in den Ferien).

  • Das "DeutschlandTicket Schule" ist mit dem vollständig ausgefüllten Bestellschein über die Schule zu beantragen. Der Bestellschein ist auch online bei moBiel abrufbar.
  • Die Übersendung des Tickets erfolgt von OWL Verkehr nach Hause.
  • Für jedes neue Schuljahr muss bei Bedarf ein (Folge-)Antrag bis zum 20. Juni gestellt werden. Dieser kann ausgefüllt in der Schule abgegeben oder per E-Mail an schuelerfahrkosten@bielefeld.de geschickt werden. Wird dieser Folgeantrag nicht bis Ende Juli gestellt, ist der alte Vertrag abgelaufen. Es muss dann ein neuer Antrag gestellt werden. Das Antragsformular erhalten Sie im Schulbüro oder im Amt für Schule.
    • Ein Folgeantrag über das Schulbüro ist nur zu stellen, wenn Schülerinnen und Schüler in die Sekundarstufe II wechseln.
    • Schülerinnen und Schüler, die auf der Schule in die nächste Klasse versetzt werden (bis einschließlich Klasse 10), müssen keinen Folgeantrag stellen.
  • Es besteht keine Verpflichtung, das "Deutschlandticket Schule" zu abonnieren.
  • Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt Schülerfahrkosten.