#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Schülerinnen und Schüler, die kein „DeutschlandTicket Schule“ erhalten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung der Schülerfahrkosten beantragen. Die Stadt Bielefeld beteiligt sich als Schulträger an den notwendigen Schülerfahrkosten zu den städtischen Schulen im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 € monatlich. Die Höchstbetragsbegrenzung gilt nicht für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler von Förderschulen und Integrationsklassen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Informationen zur Beantragung des „DeutschlandTicket Schule“ erhalten Sie unter Schülerfahrkosten - "DeutschlandTicket Schule" für städtische Schulen beantragen.