#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Gemäß § 127 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) müssen Telekommunikationsunternehmen für die Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien auf öffentlichen Verkehrswegen eine Zustimmung beantragen.