Bauliche Eingriffe in den Verkehrsraum - Aufgrabung mit einer Streckenlänge bis einschließlich 25 Meter registrieren

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Gemäß Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Bielefeld ist eine Registrierung für alle Eingriffe in die öffentliche Verkehrsfläche bis zu einer Streckenlänge von einschließlich 25 Metern bei der Stadt Bielefeld erforderlich.

Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Bielefeld in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Registrierung ist erforderlich

  • bei einer Streckenlänge bis einschließlich 25 m.
  • bei nur einer Baugrube/ Kopflöcher innerhalb von 50 m.
  • bei mehreren Baugruben/ Kopflöchern, die mehr als 50 m auseinander liegen.

Die geplante Leitungstrasse, Kopflöcher und/ oder Baugruben ist/ sind mit Hilfe des Geo-Editors darzustellen.

Die Registrierung ist gebührenfrei.

1 Monat nach Registrierung.

Bei der Registrierung ist keine Bearbeitungszeit erforderlich.

Die Registrierung entbindet nicht von der Pflicht, eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO  bei Eingriffen in die öffentliche Verkehrsfläche zu beantragen.

Beachten Sie bitte, dass unter bestimmten Voraussetzungen noch weitere Anträge gestellt werden müssen:

  • Erfolgt die Verlegung von Leitungen im baulichen Außenbereich, liegt i.d.R. ein Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vor. Eine separate Eingriffsgenehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bielefeld ist zu beantragen. Weitere Details sowie die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können dem Merkblatt "Anforderungen Eingriffsregelung Naturdenkmale" entnommen werden.
  • Sofern die Leitungsverlegung innerhalb von festgesetzten Schutzgebieten, wie z. B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile oder gesetzlich geschützte Biotope, verlegt werden, ist zusätzlich eine naturschutzrechtliche Befreiung oder Ausnahme bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bielefeld zu beantragen. Weitere Details sowie die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können dem Merkblatt "Anforderungen Eingriffsregelung Naturdenkmale" entnommen werden.
  • Erfolgt eine Querung oder Parallelverlegung der Leitungen in Gewässernähe, ist eine Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde der Stadt Bielefeld grundsätzlich erforderlich. Hinsichtlich möglicher Einschränkungen oder Auflagen beim Bau der Trasse in Gewässernähe entscheidet allein die untere Wasserbehörde. Es kann nach Prüfung möglich sein, dass ein wasserrechtlicher Antrag gemäß § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 22 Landeswassergesetz (LWG) und / oder Antrag gemäß § 78 WHG i. V. m. § 84 LWG erforderlich ist.
  • Sofern die Leitungen im Bereich von schutzwürdigen Bäumen gemäß der Baumschutzsatzung in Bielefeld verlaufen, ist eine Ausnahmegenehmigung beim Umweltamt - Abteilung Landschaft, Gewässer und Naturschutz – der Stadt Bielefeld zu beantragen. Die Ausnahmegenehmigung kann online beantragt werden.
  • Voraussetzung für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist, dass eine Kampfmittelüberprüfung für die Örtlichkeit der Maßnahme stattgefunden hat. Sofern Sie noch keinen Antrag auf Kampfmittelüberprüfung für die Maßnahme parallel gestellt haben, stellen Sie bitte den Antrag unter folgendem Link: Antrag auf Kampfmittelüberprüfung beim Feuerwehramt der Stadt Bielefeld. Erst wenn dem Amt für Verkehr der Stadt Bielefeld der Nachweis über die erfolgte Kampfmittelüberprüfung vorliegt, kann die verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO erteilt werden. Bitte legen Sie den Nachweis dem Amt für Verkehr der Stadt Bielefeld, Abt. 660.31 unter Angabe des Aktenzeichens vor.
  • Bei einer geplanten Verlegung in städtischen Privatflächen ist ein Vertrag mit dem Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld abzuschließen.

Die Registrierung erfolgt online. Sie erhalten nach der Registrierung automatisch eine Eingangsbestätigung mit Nennung eines Aktenzeichens. Dieses Aktenzeichen ist zwingend bei der Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO zu nennen.