Wartungsarbeiten am Serviceportal

Am Mittwoch, 13.08.2025 werden zwischen 18:15 Uhr und 23:00 Uhr Wartungsarbeiten am Serviceportal durchgeführt. Während dieser Zeiträume kann es zu kurzzeitigen Verbindungsunterbrechungen und eingeschränkten Zugriffsmöglichkeiten auf die genannten Systeme kommen.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Bauliche Eingriffe in den Verkehrsraum - Zustimmung zur Verlegung oder Änderung von Versorgungsleitungen mit einer Streckenlänge über 25 Meter beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Aktuelle Information: Der Onlinedienst wir in Kürze bereitgestellt.

 

Gemäß Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Bielefeld ist für alle Eingriffe in die öffentliche Verkehrsfläche ab einer Streckenlänge über 25 m ein Antrag bei der Stadt Bielefeld zu stellen.

Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Bielefeld in der jeweils aktuellen Fassung sowie Konzessionsverträge.

  • Es muss ein Konzessionsvertrag mit der Stadt Bielefeld vorliegen.
  • Bei folgenden Eingriffen ist ein Antrag erforderlich:
    • Ab einer Streckenlänge über 25 m (Gas, Wasser, Elektrotechnik, Fernwärme, Leerrohre)
    • Ab mindestens 2 Baugruben innerhalb von 50 m
    • Bei einem Kopfloch / einer Baugrube und einem Leitungsanteil bis 25 m
    • Bei einem Horizontal-Bohrspülverfahren, auch wenn die Einzel-Baugruben im öffentlichen Bereich unter 25 m lang sind
    • Bei der geplanten Aufstellung von Gehäusen (NVT / MFG / PDP / KVS etc.)
  • Bei Änderungen an bestehenden Versorgungsleitungen ist ein Antrag erforderlich.

  • Die geplante Leitungstrasse ist mit Hilfe des Geo-Editors oder mittels digitalem Lageplan im DXF-Format darzustellen.
  • Ein PDF-Plan zum Vorhaben (Was wird wo verlegt?)
    • Maßstab 1:500 bis 1:1000
    • Straßennamen und Gebäude mit Hausnummer oder Flurstücksnummern (insbesondere, wenn keine Gebäude in der Nähe sind)
    • Im Lageplan sind die Trassen, die Verlegeart sowie die Standorte von Netzverteilern und Kopflöchern darzustellen
  • Datenblatt zum Netzverteiler oder Multifunktionsgehäuse
    • Maßangaben (Höhe/ Breite/ Tiefe)
    • Foto oder Darstellung des Netzverteilers oder Multifunktionsgehäuses
    • Angaben zur Farbe
  • Fotomontage des Standortes mit Netzverteiler/ Multifunktionsgehäuse und Restgehwegbreite
    • Aktuelles Foto vom gewählten Standort mit eingefügtem Netzverteiler/ Multifunktionsgehäuse im Originalgrößenverhältnis (abstrahiertes Rechteck ausreichend)
    • Darstellung der verbleibenden Restgehwegbreite von mindestens 1,80 m, in Ausnahmefällen 1,50 m (z. B. mit Hilfe Zollstock oder einzeichnen)

Für die Genehmigung wird keine separate Gebühr erhoben (die Bezahlung erfolgt über die Konzessionsabgabe).

1 Jahr ab Genehmigungsdatum

Ca. 3 Monate

Beachten Sie bitte, dass unter bestimmten Voraussetzungen noch weitere Anträge gestellt werden müssen:

  • Erfolgt die Verlegung von Leitungen im baulichen Außenbereich, liegt i.d.R. ein Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vor. Eine separate Eingriffsgenehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bielefeld ist zu beantragen. Weitere Details sowie die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können dem Merkblatt "Anforderungen Eingriffsregelung Naturdenkmale" entnommen werden.
  • Sofern die Leitungsverlegung innerhalb von festgesetzten Schutzgebieten, wie z. B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile oder gesetzlich geschützte Biotope, verlegt werden, ist zusätzlich eine naturschutzrechtliche Befreiung oder Ausnahme bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bielefeld zu beantragen. Weitere Details sowie die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können dem Merkblatt "Anforderungen Eingriffsregelung Naturdenkmale" entnommen werden.
  • Erfolgt eine Querung oder Parallelverlegung der Leitungen oder der Bau von Netzverteilern in Gewässernähe, ist eine Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde der Stadt Bielefeld grundsätzlich erforderlich. Hinsichtlich möglicher Einschränkungen oder Auflagen beim Bau der Trasse in Gewässernähe entscheidet allein die untere Wasserbehörde. Es kann nach Prüfung möglich sein, dass ein wasserrechtlicher Antrag gemäß § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 22 Landeswassergesetz (LWG) und / oder Antrag gemäß § 78 WHG i. V. m. § 84 LWG erforderlich ist.
  • Sofern die Leitungen im Bereich von schutzwürdigen Bäumen gemäß der Baumschutzsatzung in Bielefeld verlaufen, ist eine Ausnahmegenehmigung beim Umweltamt - Abteilung Landschaft, Gewässer und Naturschutz – der Stadt Bielefeld zu beantragen. Die Ausnahmegenehmigung kann online beantragt werden.
  • Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist, dass eine Kampfmittelüberprüfung für die Örtlichkeit der Maßnahme stattgefunden hat. Sofern Sie noch keinen Antrag auf Kampfmittelüberprüfung für die Maßnahme parallel gestellt haben, stellen Sie bitte den Antrag unter folgendem Link: Antrag auf Kampfmittelüberprüfung beim Feuerwehramt der Stadt Bielefeld. Erst wenn dem Amt für Verkehr der Stadt Bielefeld der Nachweis über die erfolgte Kampfmittelüberprüfung vorliegt, kann die Genehmigung erteilt werden. Bitte legen Sie den Nachweis dem Amt für Verkehr der Stadt Bielefeld unter Angabe der Planverfahren-Nr. vor.
  • Bei einer geplanten Inanspruchnahme von städtischen Privatflächen ist ein Vertrag mit dem Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld abzuschließen.

Die Antragsstellung für die Zustimmung erfolgt online. Sie erhalten nach Antragsstellung eine Eingangsbestätigung mit Nennung der Planverfahrensnummer, die zwingend im weiteren Verfahren zu nennen ist.

Bei einer Vielzahl von zu beantragenden Gehäusestandorten kann bei Bedarf vor der Antragsstellung ein virtueller Abstimmungstermin für die Festlegung der Gehäusestandorte vereinbart werden. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch.