#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss immer der aktuelle Hauptwohnsitz der Halterin bzw. des Halters eingetragen sein.
Bei Umzug innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks ist es ausreichend, die Anschrift auf der Zulassungsbescheinigung Teil I ändern zu lassen.
Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert das Hauptzollamt und die Versicherung über die Anschriftenänderung.
Sind Sie aus einer anderen Stadt nach Bielefeld zugezogen? Informationen hierzu finden Sie unter Kraftfahrzeug - Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Bielefeld