Kraftfahrzeug - Zulassungsbescheinigung Teil I wegen neuer Anschrift ändern

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss immer der aktuelle Hauptwohnsitz der Halterin bzw. des Halters eingetragen sein.

Bei Umzug innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks ist es ausreichend, die Anschrift auf der Zulassungsbescheinigung Teil I ändern zu lassen.

Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert das Hauptzollamt und die Versicherung über die Anschriftenänderung.


Sind Sie aus einer anderen Stadt nach Bielefeld zugezogen? Informationen hierzu finden Sie unter Kraftfahrzeug - Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Bielefeld

  • Der Umzug ist innerhalb von Bielefeld.
  • Die Hauptuntersuchung ist gültig.

  • gültiger Personalausweis oder Pass (eine Fotokopie ist ausreichend)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern der Fahrzeugschein noch dem alten Muster entspricht (Ausgabe vor dem 01.10.2005)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    • Deutsche und EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer: gültiger Personalausweis oder Pass
    • Nicht EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer: entweder Pass mit eingeklebtem Aufenthaltstitel oder Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)
    • Gewerbeschein bzw. Gewerberegister-Auszug (nicht älter als 12 Monate), sofern das Fahrzeug auf eine Einzelfirma zugelassen ist
    • Bei Vorlage eines deutschen bzw. ausländischen Passes ist auch eine Meldebescheinigung erforderlich, sofern die antragstellende Person nicht in Bielefeld gemeldet ist. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate ab Ausstellung sein.
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeschein bzw. Gewerberegister-Auszug (jeweils nicht älter als 12 Monate und amtlicher Lichtbildausweis bzw. amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der vertretungsberechtigten Person
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen und Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
  • Identitätsnachweis für Vereinigungen (GbR):
    • Gewerbeummeldung mit aktueller Anschrift
    • bei Freiberuflerinnen bzw. Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

Gebühren bei persönlicher Beantragung:

  • Zwischen 12,00 € und 15,50 €

Zahlbar mit Bargeld oder girocard.

 

Gebühren bei Online-Beantragung:

  • 8,65 €

Zahlbar mit PayPal, Kreditkarte, Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)

Die Änderung der Anschrift muss unverzüglich nach Umzug erfolgen, jedoch nach der persönlichen Ummeldung.

  • mit oder ohne Termin in der Kfz-Zulassungsbehörde
  • mit Termin in der Bürgerberatung, wenn
    • das Fahrzeug bereits in Bielefeld zugelassen ist
    • sich die Anschriftenänderung nicht auf ein Gewerbe bezieht
       
  • unter bestimmten Voraussetzungen ist eine internetbasierte Anschriftenänderung möglich