Kraftfahrzeug - Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Bielefeld

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Eine Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb nach Bielefeld ist erforderlich, wenn

  • die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter nach Bielefeld zieht oder
  • ein Fahrzeug käuflich erworben wurde, das zuletzt außerhalb von Bielefeld zugelassen war

Das Fahrzeug muss unverzüglich nach Bielefeld umgeschrieben werden. Die bisherige Zulassungsbehörde wird automatisch über die Umschreibung informiert.

Die Umschreibung des Fahrzeugs ist immer erforderlich, auch wenn die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter das Kennzeichen des bisherigen Zulassungsbezirks behalten möchte.

Eine Einfuhr aus dem Ausland ist keine Umschreibung. Informationen für eingeführte (importierte) Fahrzeuge aus dem Ausland finden Sie unter Kraftfahrzeug - Neu- und Gebrauchtfahrzeuge importieren - Serviceportal Stadt Bielefeld

  • Der Hauptwohnsitz ist Bielefeld.
  • Umzug nach Bielefeld oder Veräußerung des Fahrzeugs nach Bielefeld
  • Hauptuntersuchung muss gültig sein
  • Die Halterin bzw. der Halter hat keine Steuer- und Verwaltungsgebührenrückstände
  • Bei Zulassungen auf Einzelfirmen, GbR's, Sozietäten und Freiberuflerinnen bzw. Freiberuflern ist die Anschrift der Firma maßgebend.
  • Juristische Personen, Handelsunternehmen oder deren Niederlassungen und Behörden müssen ihren Sitz in Bielefeld haben.
  • Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.

  • gültiger Personalausweis oder Pass (eine Fotokopie ist ausreichend)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern eine der folgenden Änderungen vorliegt:
    • Halterwechsel
    • Namensänderung
    • Änderung von technischen Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Zuteilung eines neuen Kennzeichens
  • oder
  • Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen, sofern eine der folgenden Änderungen vorliegt
    • Halterwechsel
    • Änderung von technischen Daten
    • Zuteilung eines neuen Kennzeichens
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Sollte das Fahrzeug vor dem 30.09.2005 abgemeldet worden sein, ist statt des Fahrzeugscheins auch die damalige Abmeldebescheinigung ausreichend.
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
  • Kennzeichen: Das Kennzeichen ist bzw. die Kennzeichen sind vorzulegen, sofern das Fahrzeug zugelassen ist und ein neues Kennzeichen zugeteilt werden soll.
  • Versicherungsbestätigung (mit eVB-Nummer)
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    • Deutsche und EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer: gültiger Personalausweis oder Pass
    • Nicht EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer: entweder Pass mit eingeklebtem Aufenthaltstitel oder Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)
    • Gewerbeschein bzw. Gewerberegister-Auszug (nicht älter als 12 Monate), wenn auf eine Einzelfirma angemeldet werden soll
    • Bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung (hierfür nur die hier hinterlegte Vollmacht verwenden) und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten sowie Vorlage der Fahrerlaubnis oder Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit Merkmal aG, Bl, H, G, Gl oder einem orangenem Flächenaufdruck ohne Merkzeichen. Die Vorlage der amtlichen Lichtbildausweise und der Fahrerlaubnis kann in Kopie erfolgen. Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises kann auch in Kopie erfolgen, allerdings nur als Farbkopie.
    • Bei Vorlage eines deutschen bzw. ausländischen Passes ist auch eine Meldebescheinigung erforderlich, sofern die antragstellende Person nicht in Bielefeld gemeldet ist. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate ab Ausstellung sein.
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeschein bzw. Gewerberegister-Auszug (jeweils nicht älter als 12 Monate und amtlicher Lichtbildausweis bzw. amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der vertretungsberechtigten Person
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug mit Briefkopf und Absenderangabe und amtlicher Lichtbildausweis bzw. amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der vertretungsberechtigten Person
    • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen und Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe oder Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis bzw. amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der vertretungsberechtigten Person
  • Identitätsnachweis für Vereinigungen (GbR):
    • Ausweisdokument (siehe auch Identitätsnachweis für natürliche Personen) der verantwortlichen Person und der weiteren Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter genügt in Kopie. Die Benennung der verantwortlichen Person erfolgt durch eine Einverständniserklärung
  •  SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Achtung: Ohne Erteilung dieses SEPA-Lastschriftmandates darf die Kfz-Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen.
  • Vollmacht für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint. Die bevollmächtigte Person muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsausweis der vollmachtgebenden Person genügt in Kopie.
  • WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung hinsichtlich der Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse und von Gebührenrückständen durch die Zulassungsbehörde enthalten.

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

Gebühren bei persönlicher Beantragung:

  • 28,30 € ohne Halterwechsel und Zuteilung eines neuen Kennzeichens
  • 30,30 € mit Halterwechsel und Zuteilung eines neuen Kennzeichens

 

  • 24,50 € ohne Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme
  • 26,80 € mit Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme

 

  • 10,20 € wenn zusätzlich eine technische Änderung eingetragen wird
  • 15,30 € wenn die Fahrzeugdaten nicht automatisch der ABE-Datei entnommen werden können
  • 5,10 € wenn ein alter Brief in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht werden muss
  • 3,80 € wenn eine Zulassungsbescheinigung Teil II zugeteilt wird

Zahlbar mit Bargeld oder girocard.

 

Gebühren bei Online-Beantragung:

  • 14,25 € Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs ohne Halterwechsel und Beibehaltung des Kennzeichens

 

  • 17,75 € Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Halterwechsel und Beibehaltung des Kennzeichens

 

  • 20,25 € Umschreibung eins zugelassenen Fahrzeugs mit oder ohne Halterwechsel und Wechsel des Kennzeichens
  • 30,45 € mit Wunschkennzeichen
  • 22,85 € mit reserviertem Kennzeichen
  • 33,05 € mit reserviertem Wunschkennzeichen

 

  • 20,95 € Umschreibung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit oder ohne Halterwechsel
  • 31,15 € mit Wunschkennzeichen
  • 23,55 € mit reserviertem Kennzeichen
  • 33,75 € mit reserviertem Wunschkennzeichen

Zahlbar mit PayPal, Kreditkarte, Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)