#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Eine Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb nach Bielefeld ist erforderlich, wenn
- die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter nach Bielefeld zieht oder
- ein Fahrzeug käuflich erworben wurde, das zuletzt außerhalb von Bielefeld zugelassen war
Das Fahrzeug muss unverzüglich nach Bielefeld umgeschrieben werden. Die bisherige Zulassungsbehörde wird automatisch über die Umschreibung informiert.
Die Umschreibung des Fahrzeugs ist immer erforderlich, auch wenn die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter das Kennzeichen des bisherigen Zulassungsbezirks behalten möchte.
Eine Einfuhr aus dem Ausland ist keine Umschreibung. Informationen für eingeführte (importierte) Fahrzeuge aus dem Ausland finden Sie unter Kraftfahrzeug - Neu- und Gebrauchtfahrzeuge importieren - Serviceportal Stadt Bielefeld