Gewerbe - Vorübergehende Gaststättenerlaubnis aus besonderem Anlass gemäß § 12 Gaststättengesetz (Gestattung)/Ausnahme vom Erfordernis der Reisegewerbekarte gemäß § 55a Gewerbeordnung

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Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Ausschank von Getränken und/oder zur Abgabe von Speisen aus besonderem Anlass bzw. die Ausnahme vom Erfordernis der Reisegewerbekarte wird benötigt, um z. B. bei einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest, Geschäftsjubiläum oder einer Geschäftseröffnung Speisen und Getränke abgeben zu dürfen bzw. Waren feilzubieten.

  • Siehe Antragsunterlagen
  • Vorliegen eines besonderen Anlasses, wie z.B. ein Jubiläum, Sportwerbewoche, Geschäftseröffnung, Sommerfest, etc. 

Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Maßstabsgerechter Lageplan (1:500 oder 1:1000) mit eingezeichneten Ständen, Fluchtwegen, Tischen etc.
  • Der onlineKartendienst der Stadt Bielefeld bietet die Möglichkeit, Ausschnitte als PDF- oder PNG-Datei maßstabsgerecht zu generieren.
  • Liste der Standbetreiberinnen und Standbetreiber (Name, Anschrift, Ansprechpersonen, Benennung der Angebote, z. B. Burger, alkoholische Getränke)
  • Sofern die Standbetreiberinnen bzw. Standbetreiber im Besitz einer Reisegewerbekarte sind, reichen Sie bitte von den Reisegerwerbekarten eine Kopie ein.

  • 50,00 € Ausschank von alkoholfreien Getränken und/oder Abgabe von Speisen
  • 100,00 € Ausschank von alkoholischen und alkoholfreien Getränken, Abgabe von Speisen
  • 50,00 € Feilbieten von Waren

Sollten die Getränke/Speisen/Waren von gemeinnützigen Einrichtungen abgegeben/feilgeboten werden, können die Verwaltungsgebühren um die Hälfte reduziert werden.

Der Gebührenrahmen beträgt 25,00 € - 1000,00 €. Die Gebührenfestsetzung erfolgt entsprechend des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes zum Abschluss des Erteilungsverfahrens. Im Sinne des § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) wird daher ein Vorschuss erhoben. Die Bearbeitung erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung.

Eine Bezahlung ist bar, per Überweisung oder mit girocard möglich.

Die Dauer der Erlaubnis/Ausnahme ist begrenzt. In der Regel nicht länger als 4 Wochen.

Die Antragstellung sollte mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei kurzfristigen Anträgen kann eine abschließende Bearbeitung nicht garantiert werden.

Den Antrag können Sie

  • schriftlich oder
  • persönlich stellen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.