- 50,00 € Ausschank von alkoholfreien Getränken und/oder Abgabe von Speisen
- 100,00 € Ausschank von alkoholischen und alkoholfreien Getränken, Abgabe von Speisen
- 50,00 € Feilbieten von Waren
Sollten die Getränke/Speisen/Waren von gemeinnützigen Einrichtungen abgegeben/feilgeboten werden, können die Verwaltungsgebühren um die Hälfte reduziert werden.
Der Gebührenrahmen beträgt 25,00 € - 1000,00 €. Die Gebührenfestsetzung erfolgt entsprechend des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes zum Abschluss des Erteilungsverfahrens. Im Sinne des § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) wird daher ein Vorschuss erhoben. Die Bearbeitung erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung.
Eine Bezahlung ist bar, per Überweisung oder mit girocard möglich.