Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen beantragen

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Wenn eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum geplant und durchgeführt werden soll, ist damit fast immer eine Einschränkung des Straßenverkehrs verbunden. Oftmals ist es notwendig, Straßenteile abzusperren oder Busse umzuleiten. Deshalb wird dafür eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung des Teams Verkehrssicherheit und -regelungen benötigt.

  • Für die Veranstaltung ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen (nicht für die nur anzeigepflichtigen Veranstaltungen).
  • Je nach Größe der Veranstaltung ist ein Sanitäts- bzw. Rettungsdienst zu beauftragen. Weitere Informationen zum Umfang der Betreuung erteilt die Feuerwehr.
  • Ein entsprechender Ordnungsdienst ist einzurichten.
  • Es muss geprüft werden, ob ein Einfahrschutz erforderlich ist.

  • Antrag für Radsportveranstaltungen (z. B. Radrennen, Volksradfahren)
  • Antrag für Laufsportveranstaltungen (z. B. City-Lauf)
  • Antrag für Veranstaltungen mit Kfz
  • Antrag auf Veranstaltungen mit Straßensperrung (z. B. Straßenfeste)
  • Antrag auf Veranstaltungen ohne Straßensperrung (z. B. Festumzüge vom Schützenverein, der Feuerwehr oder zum Karneval)
  • Anzeige von Laternenumzüge, Prozession, kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen

  • 38,00 € bis 767,00 € für die Erteilung einer Erlaubnis je nach Art und Umfang der Genehmigung
  • bis zu 2.301,00 € Gebühren für größere Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand


Zahlung per Überweisung.

Der Antrag muss mindestens vier Monate vor der Veranstaltung gestellt werden für:

  • Radsportveranstaltungen (z. B. Radrennen, Volksradfahren)
  • Laufsportveranstaltungen (z. B. City-Lauf) oder
  • Veranstaltungen mit KFZ

 

Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden für:

  • Veranstaltungen mit Straßensperrung (z. B. Straßenfeste)
  • Veranstaltungen ohne Straßensperrung, Festumzüge (z. B. Schützenvereine, Feuerwehr, Karneval)

 

Die Anzeige ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden für: 

  • Laternenumzüge, Prozessionen, kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen

Je nach Umfang der Anhörung und der Saison ist mit 6 Wochen bis zu 4 Monaten zu rechnen.

Der Antrag ist schriftlich oder per E-Mail an: veranstaltungen@bielefeld.de zu stellen.