Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen beantragen

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Wenn eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum geplant und durchgeführt werden soll, ist damit fast immer eine Einschränkung des Straßenverkehrs verbunden. Oftmals ist es notwendig, Straßenteile abzusperren oder Busse umzuleiten. Deshalb wird dafür eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung des Teams Verkehrssicherheit und -regelungen benötigt.

  • Nachweise über ausreichenden Versicherungsschutz (eine Vorgabe hierzu erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde)
  • Angabe der Anzahl der Teilnehmer und (falls vorhanden) Teilnehmerlisten
  • Streckenpläne
  • Terminpläne und Ablaufpläne
  • je nach Größe der Veranstaltung ist ein Sanitäts- bzw. Rettungsdienst zu beauftragen. Weitere Informationen zum Umfang der Betreuung erteilt die Feuerwehr.
  • Ggf. Nachweis über einen Ordnungsdienst.
  • Ggf. Nachweis über einen Einfahrschutz.

  • 38,00 € bis 767,00 € für die Erteilung einer Erlaubnis je nach Art und Umfang der Genehmigung
  • bis zu 2.301,00 € Gebühren für größere Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand


Zahlung per Überweisung.

Der Antrag muss mindestens vier Monate vor der Veranstaltung gestellt werden für:

  • Radsportveranstaltungen (z. B. Radrennen, Volksradfahren)
  • Laufsportveranstaltungen (z. B. City-Lauf) oder
  • Veranstaltungen mit KFZ

 

Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden für:

  • Veranstaltungen mit Straßensperrung (z. B. Straßenfeste)
  • Veranstaltungen ohne Straßensperrung, Festumzüge (z. B. Schützenvereine, Feuerwehr, Karneval)

 

Die Anzeige ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden für: 

  • Laternenumzüge, Prozessionen, kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen

Je nach Umfang der Anhörung und der Saison ist mit 6 Wochen bis zu 4 Monaten zu rechnen.

Die Antragsstellung erfolgt online.