Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken neu beantragen bzw. verlängern

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Für die Durchführung eines Vollzeitstudiums an einer anerkannten Hochschule kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden.
Für die Durchführung einer studienvorbereitenden Maßnahme (z.B. studienvorbereitender Sprachkurs an der Uni) kann ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

§ 22 - 25 AufenthG

  • Studium an einer anerkannten Hochschule oder Teilnahme am studienvorbereitenden Sprachkurs
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Sozialleistungen
  • Krankenversicherungsschutz

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über den gültigen Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes (Verpflichtungserklärung, Sperrkonto oder Nachweis über Stipendium)
  • ab dem 3. Semester zusätzlich aktueller Studienverlauf inkl. Transkript

Für die Verlängerung werden die gleichen Unterlagen wie für die Ersterteilung benötigt.

Die Gebühren betragen

  • 100,00 € für eine Ersterteilung
  •   93,00 € für eine Verlängerung

Die Bezahlung ist bar und per girocard möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis wird jeweils max. für 2 Jahre ausgestellt bzw. verlängert. Die Verlängerung ist mehrfach möglich.

Die maximale Zeit zur Studienvorbereitung beträgt 2 Jahre.
Die maximale Zeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Hauptstudium richtet sich nach der durchschnittlichen Studiendauer.

Die Aufenthaltsdauer zum Studium inkl. Studienvorbereitung darf insgesamt 10 Jahre nicht überschreiten.

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin ("Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels") stellen.