Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken neu beantragen bzw. verlängern

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Für die Durchführung eines Vollzeitstudiums an einer anerkannten Hochschule kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden.

Für die Durchführung einer studienvorbereitenden Maßnahme (z. B. studienvorbereitender Sprachkurs an der Uni) kann ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

§ 16b AufenthG (Studium)

  • Studium an einer anerkannten Hochschule oder Teilnahme am studienvorbereitenden Sprachkurs
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Sozialleistungen
  • Krankenversicherungsschutz

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über den gültigen Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes (Verpflichtungserklärung, Sperrkonto oder Nachweis über Stipendium)
  • ab dem 3. Semester zusätzlich aktueller Studienverlauf inkl. Transkript

Für die Verlängerung werden die gleichen Unterlagen wie für die Ersterteilung benötigt.

Die Gebühren betragen

  • 100,00 € für eine Ersterteilung
  •   93,00 € für eine Verlängerung
     
  •     6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis wird jeweils max. für 2 Jahre ausgestellt bzw. verlängert. Die Verlängerung ist mehrfach möglich.

Die maximale Zeit zur Studienvorbereitung beträgt 2 Jahre.
Die maximale Zeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Hauptstudium richtet sich nach der durchschnittlichen Studiendauer.

Die Aufenthaltsdauer zum Studium inkl. Studienvorbereitung darf insgesamt 10 Jahre nicht überschreiten.

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.

Haben Sie den Antrag online gestellt, vereinbaren Sie bitte einen Termin (Anliegen: Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels) um das digitale Lichtbild einzureichen und die Gebühr für den Antrag zu bezahlen.