Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Diese Aufenthaltserlaubnis kann beantragt werden, wenn Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen möchten und hierfür zunächst weitere Prüfungen absolvieren müssen.

Mögliche Ziele:

  • Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit zu einer inländischen Berufsqualifikation

Berufsausübungserlaubnis

  • Erhalt der Berufsausübungserlaubnis/Approbation 
  • Erlaubnis zum Führen einer besonderen Berufsbezeichnung erhalten

Allgemeine Informationen und Beratungsmöglichkeiten in der Region finden Sie im Informationsportal der Bundesregierung:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de

Weitere Informationen zu Gesundheitsberufen und der Beantragung der Approbation erhalten Sie bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe der Bezirksregierung Münster.

§ 16 d AufenthG

Antrag auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation oder auf Erteilung der Berufsausübungserlaubnis/Approbation muss bereits gestellt worden sein.

Bitte legen Sie den Bescheid der Anerkennungsstelle vor.

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.
  • Defizit-Bescheid der Anerkennungsstelle
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
  • Nachweis zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes (z. B. Verpflichtungserklärung oder Sperrkonto)

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € bei erstmaliger Erteilung
  •   67,00 € bei Verlängerung

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für max. 18 Monate erteilt und kann einmal um 6 Monate verlängert werden.

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.