#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Diese Aufenthaltserlaubnis kann beantragt werden, wenn Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen möchten und hierfür zunächst weitere Prüfungen absolvieren müssen.
Mögliche Ziele:
- Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit zu einer inländischen Berufsqualifikation
Berufsausübungserlaubnis
- Erhalt der Berufsausübungserlaubnis/Approbation
- Erlaubnis zum Führen einer besonderen Berufsbezeichnung erhalten
Allgemeine Informationen und Beratungsmöglichkeiten in der Region finden Sie im Informationsportal der Bundesregierung:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de
Weitere Informationen zu Gesundheitsberufen und der Beantragung der Approbation erhalten Sie bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe der Bezirksregierung Münster.