Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Diese Aufenthaltserlaubnis kann beantragt werden, wenn Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen möchten und hierfür zunächst weitere Prüfungen absolvieren müssen.

Mögliche Ziele:

  • Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit zu einer inländischen Berufsqualifikation

Berufsausübungserlaubnis

  • Erhalt der Berufsausübungserlaubnis/Approbation 
  • Erlaubnis zum Führen einer besonderen Berufsbezeichnung erhalten

Allgemeine Informationen und Beratungsmöglichkeiten in der Region finden Sie im Informationsportal der Bundesregierung:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de

Weitere Informationen zu Gesundheitsberufen und der Beantragung der Approbation erhalten Sie bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe der Bezirksregierung Münster.

§ 16 d AufenthG

Antrag auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation oder auf Erteilung der Berufsausübungserlaubnis/Approbation muss bereits gestellt worden sein.

Bitte legen Sie den Bescheid der Anerkennungsstelle vor.

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € bei erstmaliger Erteilung
  •   67,00 € bei Verlängerung

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für max. 18 Monate erteilt und kann einmal um 6 Monate verlängert werden.

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.