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Genauere Informationen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

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Diese Aufenthaltserlaubnis kann beantragt werden, wenn Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen möchten und hierfür zunächst weitere Prüfungen absolvieren müssen.

Mögliche Ziele:

  • Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit zu einer inländischen Berufsqualifikation

Berufsausübungserlaubnis

  • Erhalt der Berufsausübungserlaubnis/Approbation 
  • Erlaubnis zum Führen einer besonderen Berufsbezeichnung erhalten

Allgemeine Informationen und Beratungsmöglichkeiten in der Region finden Sie im Informationsportal der Bundesregierung:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de

Weitere Informationen zu Gesundheitsberufen und der Beantragung der Approbation erhalten Sie bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe der Bezirksregierung Münster.

§ 16 d Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

Antrag auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation oder auf Erteilung der Berufsausübungserlaubnis/Approbation muss bereits gestellt worden sein.

Bitte legen Sie den Bescheid der Anerkennungsstelle vor.

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • Defizit-Bescheid der Anerkennungsstelle
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
  • Nachweis zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes (z. B. Verpflichtungserklärung oder Sperrkonto)

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € bei erstmaliger Erteilung
  •   67,00 € bei Verlängerung
     
  •     6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 18 Monate erteilt und kann einmal um 6 Monate verlängert werden.

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.

Haben Sie den Antrag online gestellt, vereinbaren Sie bitte einen Termin (Anliegen: Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels) um das digitale Lichtbild einzureichen und die Gebühr für den Antrag zu bezahlen.