Aufenthaltserlaubnis für unqualifizierte Beschäftigung beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Personen, die zur Ausübung einer unqualifizierten Beschäftigung mit einem entsprechenden Visum ins Bundesgebiet eingereist sind müssen vor Ablauf des Visums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Dies betrifft insbesondere

  • Teilnehmer am Au Pair-Jahr
  • Teilnehmer am Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr)
  • Arbeitnehmer aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien

Die Aufenthaltserlaubnis beinhaltet dann die Arbeitserlaubnis und wird immer nur für eine bestimmte Beschäftigung erteilt. Details zur erlaubten Beschäftigung werden auf einem Zusatzblatt vermerkt. 

Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist unzulässig.

§ 19 c Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

Bei Ersterteilung: Einreise mit einem Visum passend zur gewünschten Beschäftigung. Ein Besuchsvisum berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme!

Bei Verlängerung ist in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. 

Bei Wechsel der Arbeitsstelle ist in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, wenden Sie sich daher unbedingt vor einem Wechsel der Arbeitsstelle an die Ausländerbehörde!

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • Gültiger Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • Abschlussurkunde
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis 

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € für die Ersterteilung
  •   93,00 € für eine Verlängerung
     
  •     6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Vorab ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen daher zunächst per E-Mail ein. 
Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde, das Verfahren dauert ca. 2 Wochen.

Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist.