Aufenthaltserlaubnis für unqualifizierte Beschäftigung beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Personen, die zur Ausübung einer unqualifizierten Beschäftigung mit einem entsprechenden Visum ins Bundesgebiet eingereist sind müssen vor Ablauf des Visums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Dies betrifft insbesondere

  • Teilnehmer am Au Pair-Jahr
  • Teilnehmer am Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr)
  • Arbeitnehmer aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien

Die Aufenthaltserlaubnis beinhaltet dann die Arbeitserlaubnis und wird immer nur für eine bestimmte Beschäftigung erteilt. Details zur erlaubten Beschäftigung werden auf einem Zusatzblatt vermerkt. 

Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist unzulässig.

§ 19 c Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

Bei Ersterteilung: Einreise mit einem Visum passend zur gewünschten Beschäftigung. Ein Besuchsvisum berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme!

Bei Verlängerung ist in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. 

Bei Wechsel der Arbeitsstelle ist in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, wenden Sie sich daher unbedingt vor einem Wechsel der Arbeitsstelle an die Ausländerbehörde!

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • Gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.
  • Abschlussurkunde
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis 

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € für die Ersterteilung
  •   93,00 € für eine Verlängerung

Eine Bezahlung ist bar und per girocard möglich.

Vorab ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen daher zunächst per E-Mail ein. 
Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde, das Verfahren dauert ca. 2 Wochen.

Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist.