Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsplatzsuche nach Studium beantragen

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Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Studiums in Deutschland kann eine Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz erteilt werden.

§ 20 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

  • Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in Deutschland
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Sozialleistungen
  • Krankenversicherungsschutz
     

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis 
  • gültiger Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Studiums
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
  • Nachweis zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Verpflichtungserklärung, Sperrkonto oder Erwerbstätigkeit (Arbeitgeberbescheinigung und 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen)

Die Kosten belaufen sich auf 

  • 98,00 €
  •   6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis wird max. für 18 Monate erteilt.
Eine Verlängerung ist nicht möglich. 
 

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.

Haben Sie den Antrag online gestellt, vereinbaren Sie bitte einen Termin (Anliegen: Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels) um das digitale Lichtbild einzureichen und die Gebühr für den Antrag zu bezahlen.