Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsplatzsuche nach Studium beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Studiums in Deutschland kann eine Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz erteilt werden.

§ 20 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

  • Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in Deutschland
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Sozialleistungen
  • Krankenversicherungsschutz
     

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis 
  • gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.
  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Studiums
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
  • Nachweis zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Verpflichtungserklärung, Sperrkonto oder Erwerbstätigkeit (Arbeitgeberbescheinigung und 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen)

Die Kosten belaufen sich auf 

  • 98,00 €

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird max. für 18 Monate erteilt.
Eine Verlängerung ist nicht möglich. 
 

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.