#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung können eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten. Die Beschäftigung muss in einem Zusammenhang zur Berufsausbildung stehen. Eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist unzulässig.