Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte nach der Berufsausbildung beantragen

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Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung können eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten. Die Beschäftigung muss in einem Zusammenhang zur Berufsausbildung stehen. Eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist unzulässig.

§ 18 a AufenthG

  • deutscher Berufsabschluss -oder-
  • anerkannter ausländischer Berufsabschluss 

Informationen zur Anerkennung Ihres Berufsabschlusses finden Sie unter:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € für die Ersterteilung  
  •   93,00 € für eine Verlängerung 

Sie können bar oder mit girocard bezahlen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 4 Jahre erteilt bzw. verlängert. Falls Ihr Arbeitsvertrag auf weniger als 4 Jahre befristet ist, gilt die Aufenthaltserlaubnis 3 Monate länger als der Arbeitsvertrag.

Eine Verlängerung ist mehrfach möglich.

  • Vorab ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
  • Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen daher zunächst per E-Mail ein. 
  • Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde.
  • Das Verfahren dauert ca. 2 Wochen.
  • Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist. Sie können den Antrag auch online stellen.