Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte nach der Berufsausbildung beantragen

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Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung können eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten. Die Beschäftigung muss in einem Zusammenhang zur Berufsausbildung stehen. Eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist unzulässig.

§ 18a AufenthG

  • deutscher Berufsabschluss -oder-
  • anerkannter ausländischer Berufsabschluss 

Informationen zur Anerkennung Ihres Berufsabschlusses finden Sie unter:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de
 

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € Euro für die Ersterteilung  
  •   93,00 € Euro für eine Verlängerung 

Sie können bar oder mit girocard bezahlen.
 

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 4 Jahre erteilt bzw. verlängert. In Einzelfällen kann es Gründe für eine kürzere Gültigkeit geben.
Eine Verlängerung ist mehrfach möglich. 
 

Vorab ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen daher zunächst per E-Mail ein. 
Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde. Das Verfahren dauert ca. 2 Wochen. Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist.