Wartungsarbeiten Formularserver

Am Donnerstag, den 15.05.2025, werden zwischen 06:30 bis 08:00 Uhr Wartungsarbeiten am Formularserver durchgeführt. Während dieses Zeitraums steht das Antragsmanagement nicht zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte nach der Berufsausbildung beantragen

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Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung können eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten. Die Beschäftigung muss in einem Zusammenhang zur Berufsausbildung stehen. Eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist unzulässig.

§ 18 a AufenthG

  • deutscher Berufsabschluss -oder-
  • anerkannter ausländischer Berufsabschluss 

Informationen zur Anerkennung Ihres Berufsabschlusses finden Sie unter:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.
  • Abschlussurkunde
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € für die Ersterteilung  
  •   93,00 € für eine Verlängerung 

Sie können bar oder mit girocard bezahlen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 4 Jahre erteilt bzw. verlängert. Falls Ihr Arbeitsvertrag auf weniger als 4 Jahre befristet ist, gilt die Aufenthaltserlaubnis 3 Monate länger als der Arbeitsvertrag.

Eine Verlängerung ist mehrfach möglich.

  • Vorab ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
  • Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen daher zunächst per E-Mail ein. 
  • Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde.
  • Das Verfahren dauert ca. 2 Wochen.
  • Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist. Sie können den Antrag auch online stellen.