Aufenthaltserlaubnis - Blaue Karte EU beantragen

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Hochschulabsolventen, die eine besonders hochqualifizierte Beschäftigung ausüben und deren Gehalt eine bestimmte Mindestgrenze übersteigt, können eine Blaue Karte EU erhalten.

Informationen zu den jeweils aktuellen Mindestgehaltsgrenzen gibt es auf
Blaue Karte EU (make-it-in-germany.com)

§ 18 g Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

Sie müssen im Besitz eines deutschen oder eines anerkannten ausländischen Hochschulabschlusses sein und die o. g. Gehaltsgrenze mit einer Arbeitsstelle erfüllen. Erfolgsprämien und andere voll variable Sonderzahlungen werden nicht angerechnet. Mehrere Arbeitsstellen können nicht zusammengerechnet werden.

Informationen zu den jeweils aktuellen Mindestgehaltsgrenzen gibt es auf Blaue Karte EU (make-it-in-germany.com)

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • Gültiger Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • Abschlussurkunde
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € für die Ersterteilung
  •   93,00 € für eine Verlängerung
     
  •     6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 4 Jahre erteilt bzw. verlängert. 
Falls Ihr Arbeitsvertrag auf weniger als 4 Jahre befristet ist, gilt die Aufenthaltserlaubnis 3 Monate länger als der Arbeitsvertrag.

Eine Verlängerung ist mehrfach möglich.

  • In der Regel ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
  • Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen daher zunächst per E-Mail ein.
  • Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde.
  • Das Verfahren dauert ca. 2 Wochen.
  • Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist. Sie können den Antrag auch online stellen.