Aufenthaltserlaubnis - Blaue Karte EU beantragen

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Hochschulabsolventen, die eine besonders hochqualifizierte Beschäftigung ausüben und deren Gehalt eine bestimmte Mindestgrenze übersteigt, können eine Blaue Karte EU erhalten.

Informationen zu den jeweils aktuellen Mindestgehaltsgrenzen gibt es auf
Blaue Karte EU (make-it-in-germany.com)

§ 18 g AufenthG

Sie müssen im Besitz eines deutschen oder eines anerkannten ausländischen Hochschulabschlusses sein und die o.g. Gehaltsgrenze mit einer Arbeitsstelle erfüllen. Erfolgsprämien und andere voll variable Sonderzahlungen werden nicht angerechnet. Mehrere Arbeitsstellen können nicht zusammengerechnet werden.

Informationen zu den jeweils aktuellen Mindestgehaltsgrenzen gibt es auf Blaue Karte EU (make-it-in-germany.com)

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • Gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.
  • Abschlussurkunde
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € für die Ersterteilung
  •   93,00 € für eine Verlängerung

Die Bezahlung ist bar und per girocard möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 4 Jahre erteilt bzw. verlängert. 
Falls Ihr Arbeitsvertrag auf weniger als 4 Jahre befristet ist, gilt die Aufenthaltserlaubnis 3 Monate länger als der Arbeitsvertrag.

Eine Verlängerung ist mehrfach möglich.

  • In der Regel ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
  • Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen daher zunächst per E-Mail ein.
  • Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde.
  • Das Verfahren dauert ca. 2 Wochen.
  • Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist. Sie können den Antrag auch online stellen.