Fachkräfte mit einem akademischen Abschluss können eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten. Die Beschäftigung muss in einem Zusammenhang zum Studium stehen. Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist unzulässig.
Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte nach Studium beantragen
Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte nach Studium beantragen
§ 18 b Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
- deutscher Hochschulabschluss - oder -
- anerkannter ausländischer Hochschulabschluss - oder -
- ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist
Die Anabin-Datenbank (https://anabin.kmk.org/) stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit. Enthält die Datenbank keine aussagekräftigen Informationen, müssen Sie eine gebührenpflichtige Bewertung ihres Abschlusses vornehmen lassen.
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- gültiger Nationalpass
- aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird. - Hochschulabschluss
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Die Kosten belaufen sich auf:
- 100,00 € bei erstmaliger Erteilung
- 93,00 € bei Verlängerung
- 6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild
Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 4 Jahre erteilt bzw. verlängert. Falls Ihr Arbeitsvertrag auf weniger als 4 Jahre befristet ist, gilt die Aufenthaltserlaubnis 3 Monate länger als der Arbeitsvertrag.
Eine Verlängerung ist mehrfach möglich.
- In der Regel ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
- Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen daher zunächst per E-Mail ein.
- Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde, das Verfahren dauert ca. 2 Wochen.
- Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist. Sie können den Antrag auch online stellen.