Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte nach Studium beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Fachkräfte mit einem akademischen Abschluss können eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten. Die Beschäftigung muss in einem Zusammenhang zum Studium stehen. Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist unzulässig.

§ 18 b AufenthG

  • deutscher Hochschulabschluss - oder -
  • anerkannter ausländischer Hochschulabschluss - oder -
  • ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist

Die Anabin-Datenbank (https://anabin.kmk.org/) stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit. Enthält die Datenbank keine aussagekräftigen Informationen, müssen Sie eine gebührenpflichtige Bewertung ihres Abschlusses vornehmen lassen.

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis 
  • gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.
  • Hochschulabschluss
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € bei erstmaliger Erteilung 
  •   93,00 € bei Verlängerung

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 4 Jahre erteilt bzw. verlängert. Falls Ihr Arbeitsvertrag auf weniger als 4 Jahre befristet ist, gilt die Aufenthaltserlaubnis 3 Monate länger als der Arbeitsvertrag.

Eine Verlängerung ist mehrfach möglich.

  • In der Regel ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
  • Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen daher zunächst per E-Mail ein.
  • Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde, das Verfahren dauert ca. 2 Wochen.
  • Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist. Sie können den Antrag auch online stellen.