#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Fachkräfte mit einem akademischen Abschluss können eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten. Die Beschäftigung muss in einem Zusammenhang zum Studium stehen. Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist unzulässig.