Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte nach Studium beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Fachkräfte mit einem akademischen Abschluss können eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten. Die Beschäftigung muss in einem Zusammenhang zum Studium stehen. Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist unzulässig.

§ 18 b Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

  • deutscher Hochschulabschluss - oder -
  • anerkannter ausländischer Hochschulabschluss - oder -
  • ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist

Die Anabin-Datenbank (https://anabin.kmk.org/) stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit. Enthält die Datenbank keine aussagekräftigen Informationen, müssen Sie eine gebührenpflichtige Bewertung ihres Abschlusses vornehmen lassen.

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis 
  • gültiger Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • Hochschulabschluss
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € bei erstmaliger Erteilung 
  •   93,00 € bei Verlängerung
     
  •     6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 4 Jahre erteilt bzw. verlängert. Falls Ihr Arbeitsvertrag auf weniger als 4 Jahre befristet ist, gilt die Aufenthaltserlaubnis 3 Monate länger als der Arbeitsvertrag.

Eine Verlängerung ist mehrfach möglich.

  • In der Regel ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
  • Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen daher zunächst per E-Mail ein.
  • Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde, das Verfahren dauert ca. 2 Wochen.
  • Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist. Sie können den Antrag auch online stellen.