Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte nach Studium beantragen

Beschreibung

Fachkräfte mit einem akademischen Abschluss können eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten. Die Beschäftigung muss in einem Zusammenhang zum Studium stehen. Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist unzulässig.

§ 18b AufenthG

  • deutscher Hochschulabschluss –oder-
  • anerkannter ausländischer Hochschulabschluss –oder
  • ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist

Die Anabin-Datenbank (https://anabin.kmk.org/) stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit. Enthält die Datenbank keine aussagekräftigen Informationen, müssen Sie eine gebührenpflichtige Bewertung ihres Abschlusses vornehmen lassen.

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € bei erstmaliger Erteilung 
  •   67,00 € bei Verlängerung

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 4 Jahre erteilt bzw. verlängert. In Einzelfällen kann es Gründe für eine kürzere Gültigkeit geben.
Eine Verlängerung ist mehrfach möglich. 
 

In der Regel ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen daher zunächst per E-Mail ein. 
Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde, das Verfahren dauert ca. 2 Wochen. Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist.