Nach dem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung in Deutschland kann eine Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz erteilt werden.
Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsplatzsuche nach Ausbildung beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsplatzsuche nach Ausbildung beantragen
§ 20 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
- erfolgreicher Abschluss einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung in Deutschland
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Sozialleistungen
- Krankenversicherungsschutz
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- gültiger Nationalpass
- aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird. - Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung
- Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
- Nachweis zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Verpflichtungserklärung, Sperrkonto oder Erwerbstätigkeit (Arbeitgeberbescheinigung und 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen)
Die Kosten belaufen sich auf:
- 98,00 € für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
- 6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild
Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.
Die Aufenthaltserlaubnis wird max. für 1 Jahr erteilt.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.