Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsplatzsuche nach Ausbildung beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Nach dem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung in Deutschland kann eine Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz erteilt werden.

§ 20 AufenthG

  • erfolgreicher Abschluss einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung in Deutschland
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Sozialleistungen
  • Krankenversicherungsschutz

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis 
  • gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
  • Nachweis zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Verpflichtungserklärung, Sperrkonto oder Erwerbstätigkeit (Arbeitgeberbescheinigung und 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen)

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 98,00 € für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis

Sie können bar oder mit girocard bezahlen.
 

Die Aufenthaltserlaubnis wird max. für 1 Jahr erteilt.
Eine Verlängerung ist nicht möglich. 

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.