Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsplatzsuche nach Ausbildung beantragen

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Nach dem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung in Deutschland kann eine Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz erteilt werden.

§ 20 AufenthG

  • erfolgreicher Abschluss einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung in Deutschland
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Sozialleistungen
  • Krankenversicherungsschutz

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis 
  • gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.
  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
  • Nachweis zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Verpflichtungserklärung, Sperrkonto oder Erwerbstätigkeit (Arbeitgeberbescheinigung und 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen)

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 98,00 € für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis

Sie können bar oder mit girocard bezahlen.
 

Die Aufenthaltserlaubnis wird max. für 1 Jahr erteilt.
Eine Verlängerung ist nicht möglich. 

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.