Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben (§§ 22 bis 25 Aufenthaltsgesetz), können Sie nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Zeiten eines Asylverfahrens angerechnet werden.

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Als Nachweis erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie Ihr Reisepass.

Ist Ihr Reisepass abgelaufen, finden Sie unter Niederlassungserlaubnis - Elektronischen Aufenthaltstitel in einen neuen Pass übertragen weitere Informationen.

§ 26 AufenthG

  • seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
  • dauerhafte selbstständige Sicherstellung des Lebensunterhaltes
  • mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenpflichtversicherung eingezahlt
  • Sprachniveau mind. B1
  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung ("Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest)
  • geklärte Identität
  • keine beachtlichen Straftaten

  • Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • zur Identitätsklärung geeignete Originaldokumente mit amtlich zugelassener Übersetzung
  • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Rentenversicherungsverlauf
  • Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum: Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z. B. durch Kontoauszüge, Zins- und Tilgungsplan, Abgabenbescheid)
  • Sprachzertifikat mindestens B1
  • Test "Leben in Deutschland"/Einbürgerungstest

Die Gebühr ist abhängig von Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel und beträgt zwischen 0,00 € und 113,00 €.

Wenn Sie einen neuen Reiseausweis für Ausländer (grauer Pass) benötigen, fallen zusätzliche Gebühren an.

Keine Gebührenbefreiung möglich.

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. 

Als Nachweis dient der elektronische Aufenthaltstitel. Dieser wird max. 10 Jahre ausgestellt, aber nicht länger, als Ihr Pass gültig ist. 

Persönliche Vorsprache mit Termin.