Wartungsarbeiten am Serviceportal

Am Samstag, den 17.05.2025, werden zwischen 14:00 bis 20:00 Uhr Wartungsarbeiten am Serviceportal durchgeführt. Während dieses Zeitraums kann es zu kurzen Unterbrechungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen beantragen

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Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben (§§ 22 bis 25 Aufenthaltsgesetz), können Sie nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Zeiten eines Asylverfahrens angerechnet werden.

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Als Nachweis erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie Ihr Reisepass.

Ist Ihr Reisepass abgelaufen, finden Sie unter Niederlassungserlaubnis - Elektronischen Aufenthaltstitel in einen neuen Pass übertragen weitere Informationen.

§ 26 AufenthG

  • seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
  • dauerhafte selbstständige Sicherstellung des Lebensunterhaltes
  • mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenpflichtversicherung eingezahlt
  • Sprachniveau mind. B1
  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung ("Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest)
  • geklärte Identität
  • keine beachtlichen Straftaten

  • Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.
  • zur Identitätsklärung geeignete Originaldokumente mit amtlich zugelassener Übersetzung
  • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Rentenversicherungsverlauf
  • Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum: Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z. B. durch Kontoauszüge, Zins- und Tilgungsplan, Abgabenbescheid)
  • Sprachzertifikat mindestens B1
  • Test "Leben in Deutschland"/Einbürgerungstest

Die Gebühr ist abhängig von Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel und beträgt zwischen 0,00 € und 113,00 €.

Wenn Sie einen neuen Reiseausweis für Ausländer (grauer Pass) benötigen, fallen zusätzliche Gebühren an.

Keine Gebührenbefreiung möglich.

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. 

Als Nachweis dient der elektronische Aufenthaltstitel. Dieser wird max. 10 Jahre ausgestellt, aber nicht länger, als Ihr Pass gültig ist. 

Persönliche Vorsprache mit Termin.