#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben (§§ 22 bis 25 Aufenthaltsgesetz), können Sie nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Zeiten eines Asylverfahrens angerechnet werden.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Als Nachweis erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie Ihr Reisepass.
Ist Ihr Reisepass abgelaufen, finden Sie unter Niederlassungserlaubnis - Elektronischen Aufenthaltstitel in einen neuen Pass übertragen weitere Informationen.