#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben (§§ 22 bis 25 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG), können Sie nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Zeiten eines Asylverfahrens angerechnet werden.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Ist Ihr Reisepass abgelaufen, finden Sie unter Niederlassungserlaubnis - Elektronischen Aufenthaltstitel in einen neuen Pass übertragen weitere Informationen.