Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen beantragen

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Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben (§§ 22 bis 25 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG), können Sie nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Zeiten eines Asylverfahrens angerechnet werden.

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Ist Ihr Reisepass abgelaufen, finden Sie unter Niederlassungserlaubnis - Elektronischen Aufenthaltstitel in einen neuen Pass übertragen weitere Informationen.

§ 26 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

  • seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
  • dauerhafte selbstständige Sicherstellung des Lebensunterhaltes
  • mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenpflichtversicherung eingezahlt
  • Sprachniveau mind. B1
  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung ("Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest)
  • geklärte Identität
  • keine beachtlichen Straftaten

  • Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • zur Identitätsklärung geeignete Originaldokumente mit amtlich zugelassener Übersetzung
  • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Rentenversicherungsverlauf
  • Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum: Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z. B. durch Kontoauszüge, Zins- und Tilgungsplan, Abgabenbescheid)
  • Sprachzertifikat mindestens B1
  • Test "Leben in Deutschland"/Einbürgerungstest

Die Gebühr ist abhängig von Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel und beträgt zwischen 0,00 € und 113,00 €.

  6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Wenn Sie einen neuen Reiseausweis für Ausländer (grauer Pass) benötigen, fallen zusätzliche Gebühren an.

Keine Gebührenbefreiung möglich.

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. 

Als Nachweis dient der elektronische Aufenthaltstitel. Dieser wird für maximal 10 Jahre ausgestellt und muss nach Ablauf erneuert werden.

Persönliche Vorsprache mit Termin.