Personen unter 18 Jahren müssen in Begleitung mind. einer oder eines Sorgeberechtigten vorsprechen, von der oder dem zweiten Sorgeberechtigten wird eine Vollmacht benötigt.
- Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
- gültiger Pass
- aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird. - bei Schulbesuch oder schulischer Ausbildung: aktuelle Schulbescheinigung
- bei betrieblicher Ausbildung: Berufsausbildungsvertrag incl. der aktuellen Lohnabrechnung
- bei Studium: Immatrikulationsbescheinigung
- bei Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Vorlage der letzten drei Lohnabrechnungen und Arbeitgeberbescheinigung, Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten.
Wenn Sie bisher eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben (§§ 22 bis 25 Aufenthaltsgesetz), muss zusätzlich Ihre Identität geklärt sein.
Wenn Sie als Flüchtling oder Subsidiär Schutzberechtigt anerkannt sind, erhalten Sie den blauen oder grauen Pass von der Ausländerbehörde.