#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn ein Kind mind. 16 Jahre alt ist und seit mind. 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hat (egal welche), kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Als Nachweis erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie Ihre Reisepass. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten haben müssen Sie einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen. Die bereits erteilte Niederlassungserlaubnis wird dann auf eine neue „Plastikkarte“ übertragen. Es erfolgt keine erneute Überprüfung der Voraussetzungen.