#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn ein Kind mind. 16 Jahre alt ist und seit mind. 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hat (egal welche), kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Als Nachweis erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie Ihr Reisepass.
Ist Ihr Reisepass abgelaufen, finden Sie unter Niederlassungserlaubnis - Elektronischen Aufenthaltstitel in einen neuen Pass übertragen weitere Informationen.