Personen unter 18 Jahren müssen in Begleitung mind. einer oder eines Sorgeberechtigten vorsprechen, von der oder dem zweiten Sorgeberechtigten wird eine Vollmacht benötigt.
- Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
- gültiger Pass
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig. - bei Schulbesuch oder schulischer Ausbildung: aktuelle Schulbescheinigung
- bei betrieblicher Ausbildung: Berufsausbildungsvertrag incl. der aktuellen Lohnabrechnung
- bei Studium: Immatrikulationsbescheinigung
- bei Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Vorlage der letzten drei Lohnabrechnungen und Arbeitgeberbescheinigung, Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten.
Wenn Sie bisher eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben (§§ 22 bis 25 Aufenthaltsgesetz), muss zusätzlich Ihre Identität geklärt sein.
Wenn Sie als Flüchtling oder Subsidiär Schutzberechtigt anerkannt sind, erhalten Sie den blauen oder grauen Pass von der Ausländerbehörde.