Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen

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Wenn Sie seit mind. 3 Jahren mit deutschen Familienangehörigen (Ehepartnerin/Ehepartner oder Kind) zusammenleben und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Ist Ihr Reisepass abgelaufen, finden Sie unter Niederlassungserlaubnis - Elektronischen Aufenthaltstitel in einen neuen Pass übertragen weitere Informationen.

§ 28 Absatz 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

  • seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)
  • keine beachtlichen Straftaten

  • Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
  • gültiger Pass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • bei Selbständigen: eine Bescheinigung der Steuerberaterin / des Steuerberaters über den durchschnittlichen monatlichen Nettogewinn, aktueller Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z. B. durch Kontoauszüge, Zins- und Tilgungsplan, Abgabenbescheid)
  • Sprachniveau mind. B1

Wenn Sie bisher eine Aufenthaltserlaubnis als Ehepartnerin/Ehepartner haben, bitte zusätzlich:

Die Kosten belaufen sich auf

  • 113,00 € bei erstmaliger Erteilung der Niederlassungserlaubnis
  •   67,00 € bei Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels, sogenannter Übertrag
     
  •     6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Es ist keine Gebührenbefreiung möglich.

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. 

Als Nachweis dient der elektronische Aufenthaltstitel. Dieser wird für max. 10 Jahre ausgestellt und muss nach Ablauf erneuert werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Niederlassungserlaubnis erlöschen kann, wenn Sie sich längere Zeit nicht in Deutschland aufhalten. Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt (über 6 Monaten) planen, nehmen bitte vorher Kontakt mit der Ausländerbehörde auf.

Persönliche Vorsprache mit Termin.

Den Termin buchen Sie für "Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels".