#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn Sie seit mind. 3 Jahren mit deutschen Familienangehörigen (Ehepartnerin/Ehepartner oder Kind) zusammenleben und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Ist Ihr Reisepass abgelaufen, finden Sie unter Niederlassungserlaubnis - Elektronischen Aufenthaltstitel in einen neuen Pass übertragen weitere Informationen.