#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn Sie seit mind. 3 Jahren mit deutschen Familienangehörigen (Ehepartnerin / Ehepartner oder Kind) zusammenleben und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Als Nachweis erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie Ihr Reisepass. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten haben, müssen Sie einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen. Die bereits erteilte Niederlassungserlaubnis wird dann auf eine neue „Plastikkarte“ übertragen. Es erfolgt keine erneute Überprüfung der Voraussetzungen.