#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn Sie seit mind. 3 Jahren mit deutschen Familienangehörigen (Ehepartnerin/Ehepartner oder Kind) zusammenleben und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Als Nachweis erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie Ihr Reisepass.
Ist Ihr Reisepass abgelaufen, finden Sie unter Niederlassungserlaubnis - Elektronischen Aufenthaltstitel in einen neuen Pass übertragen weitere Informationen.