Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen bzw. übertragen

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Wenn Sie seit mind. 3 Jahren mit deutschen Familienangehörigen (Ehepartnerin / Ehepartner oder Kind) zusammenleben und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Als Nachweis erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie Ihr Reisepass. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten haben, müssen Sie einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen. Die bereits erteilte Niederlassungserlaubnis wird dann auf eine neue „Plastikkarte“ übertragen. Es erfolgt keine erneute Überprüfung der Voraussetzungen.

§ 28 Abs. 2 AufenthG

  • seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG
  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)
  • keine beachtlichen Straftaten

  • Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
  • gültiger Pass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • bei Selbständigen: eine Bescheinigung der Steuerberaterin / des Steuerberaters über den durchschnittlichen monatlichen Nettogewinn, aktueller Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z.B. durch Kontoauszüge, Zins- und Tilgungsplan, Abgabenbescheid)
  • Sprachniveau mind. B1

Wenn Sie bisher eine Aufenthaltserlaubnis als Ehepartnerin / Ehepartner haben, bitte zusätzlich:

Die Kosten belaufen sich auf

  • 113,00 € bei erstmaliger Erteilung der Niederlassungserlaubnis
  •   67,00 € bei Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels, sog. Übertrag

Es ist keine Gebührenbefreiung möglich.

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. 

Als Nachweis dient der elektronische Aufenthaltstitel. Dieser wird für max. 10 Jahre ausgestellt und muss nach Ablauf erneuert werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Niederlassungserlaubnis erlöschen kann, wenn Sie sich längere Zeit nicht in Deutschland aufhalten. Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt (über 6 Monaten) planen, nehmen bitte vorher Kontakt mit der Ausländerbehörde auf.

Persönliche Vorsprache mit Termin.

Den Termin buchen für "Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels" bei erstmaligem Antrag.
Den Termin buchen für "Übertrag eines gültigen Aufenthaltstitels" bei einem Übertrag (wenn ein neuer Pass ausgestellt wurde).