Niederlassungserlaubnis - Allgemeine Niederlassungserlaubnis beantragen bzw. übertragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Wenn Sie seit mind. 5 Jahren im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Als Nachweis erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie Ihre Reisepass. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten haben müssen Sie einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen. Die bereits erteilte Niederlassungserlaubnis wird dann auf eine neue „Plastikkarte“ übertragen. Es erfolgt keine erneute Überprüfung der Voraussetzungen.

§ 9 AufenthG

  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes aus eigenen Mitteln
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)
  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest / Test „Leben in Deutschland“)
  • mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenpflichtversicherung eingezahlt
  • keine beachtlichen Straftaten

  • Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
  • Gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
  • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Bei Selbständigen: Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über den durchschnittlichen monatlichen Nettogewinn, aktueller Krankenversicherungsnachweis
  • Rentenversicherungsverlauf
  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z.B. durch Kontoauszüge, Zins- und Tilgungsplan, Abgaben Bescheid)
  • Sprachniveau mindestens B1
  • Test "Leben in Deutschland"/ Einbürgerungstest

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 113,00 € bei erstmaliger Erteilung der Niederlassungserlaubnis
  •   67,00 € bei Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels, sog. Übertrag

Keine Gebührenbefreiung möglich.


Sie können bar und per girocard bezahlen.

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig.
Als Nachweis dient der elektronische Aufenthaltstitel. Dieser wird für max. 10 Jahre ausgestellt und muss nach Ablauf erneuert werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Niederlassungserlaubnis erlöschen kann, wenn Sie sich längere Zeit nicht in Deutschland aufhalten. Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt (über 6 Monaten) planen, nehmen bitte vorher Kontakt mit der Ausländerbehörde auf.

Nur mit Termin möglich.
Den Termin buchen für "Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels" bei erstmaligem Antrag.
Den Termin buchen für "Übertrag eines gültigen Aufenthaltstitels" bei einem Übertrag (dies ist der Fall, wenn ein neuer Pass ausgestellt wurde).