Wartungsarbeiten Formularserver

Am Donnerstag, den 15.05.2025, werden zwischen 06:30 bis 08:00 Uhr Wartungsarbeiten am Formularserver durchgeführt. Während dieses Zeitraums steht das Antragsmanagement nicht zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Niederlassungserlaubnis - Allgemeine Niederlassungserlaubnis beantragen

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Wenn Sie seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Als Nachweis erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie Ihr Reisepass.

Ist Ihr Reisepass abgelaufen, finden Sie unter Niederlassungserlaubnis - Elektronischen Aufenthaltstitel in einen neuen Pass übertragen weitere Informationen.

§ 9 AufenthG

  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes aus eigenen Mitteln
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)
  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest/Test „Leben in Deutschland“)
  • mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenpflichtversicherung eingezahlt
  • keine beachtlichen Straftaten

  • Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
  • Gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.
  • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Bei Selbständigen: Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über den durchschnittlichen monatlichen Nettogewinn, aktueller Krankenversicherungsnachweis
  • Rentenversicherungsverlauf
  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z. B. durch Kontoauszüge, Zins- und Tilgungsplan, Abgaben Bescheid)
  • Sprachniveau mindestens B1
  • Test "Leben in Deutschland"/Einbürgerungstest

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 113,00 € bei erstmaliger Erteilung der Niederlassungserlaubnis
  •   67,00 € bei Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels, sog. Übertrag

Keine Gebührenbefreiung möglich.

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig.
Als Nachweis dient der elektronische Aufenthaltstitel. Dieser wird für max. 10 Jahre ausgestellt und muss nach Ablauf erneuert werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Niederlassungserlaubnis erlöschen kann, wenn Sie sich längere Zeit nicht in Deutschland aufhalten. Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt (über 6 Monaten) planen, nehmen bitte vorher Kontakt mit der Ausländerbehörde auf.

Nur mit Termin möglich.
Den Termin buchen für "Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels" bei erstmaligem Antrag.