#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn Sie als Flüchtling anerkannt sind, können Sie frühestens 3 Jahre nach dem erfolgreichen Asylantrag eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Der Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis kann bereits nach 3 Jahren gestellt werden, wenn Sie die deutsche Sprache beherrschen (Niveau C 1) und Ihren Lebensunterhalt zu mindestens 75 % aus einem Einkommen sicherstellen.
Wenn Ihre Sprachkenntnisse noch nicht so gut sind oder der Lebensunterhalt nur zu mind. 51 % aus eigenem Einkommen sichergestellt wird, können Sie die Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren beantragen.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Als Nachweis erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie der blauer Reisepass. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Sie beide Dokumente neu beantragen. Es erfolgt keine erneute Überprüfung der Voraussetzungen.
Ist Ihr Reisepass abgelaufen, finden Sie unter Niederlassungserlaubnis - Elektronischen Aufenthaltstitel in einen neuen Pass übertragen weitere Informationen.