Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge beantragen

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Niederlassungserlaubnis, anerkannte Flüchtlinge, beantragen, übertragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Wenn Sie als Flüchtling anerkannt sind, können Sie frühestens 3 Jahre nach dem erfolgreichen Asylantrag eine Niederlassungserlaubnis beantragen. 

Der Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis kann bereits nach 3 Jahren gestellt werden, wenn Sie die deutsche Sprache beherrschen (Niveau C 1) und Ihren Lebensunterhalt zu mindestens 75 % aus einem Einkommen sicherstellen.

Wenn Ihre Sprachkenntnisse noch nicht so gut sind oder der Lebensunterhalt nur zu mind. 51 % aus eigenem Einkommen sichergestellt wird, können Sie die Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren beantragen.

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Als Nachweis erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie der blauer Reisepass. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Sie beide Dokumente neu beantragen. Es erfolgt keine erneute Überprüfung der Voraussetzungen.

Ist Ihr Reisepass abgelaufen, finden Sie unter Niederlassungserlaubnis - Elektronischen Aufenthaltstitel in einen neuen Pass übertragen weitere Informationen.

Antrag nach 3 Jahren:

  • Erfolgreicher Asylantrag wurde vor mind. 3 Jahren gestellt
  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes zu mind. 75 %
  • Sprachniveau C1
  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung
  • Geklärte Identität
  • keine beachtlichen Straftaten

Antrag nach 5 Jahren:

  • Erfolgreicher Asylantrag wurde vor mind. 5 Jahren gestellt
  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes zu mind. 51 %
  • Sprachniveau mind. A2
  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung
  • Geklärte Identität
  • keine beachtlichen Straftaten

  • Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
  • Zur Identitätsklärung geeignete Originaldokumente mit amtlich zugelassener Übersetzung 
  • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten drei Lohnabrechnungen 
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Bei Selbständigen: Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über den durchschnittlichen monatlichen Nettogewinn, aktueller Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z. B. durch Kontoauszüge, Zins- und Tilgungsplan, Abgaben Bescheid)
  • Sprachzertifikat mindestens A2 oder C1 
  • Test „Leben in Deutschland“/Einbürgerungstest

Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist gebührenfrei. 

Wenn ein neuer Internationaler Reiseausweis (blauer Pass) benötigt wird kostet dieser

  • 60,00 € für Personen ab 24 Jahren
  • 38,00 € für Personen unter 24 Jahren

Keine Gebührenbefreiung möglich.

Sie können bar und per girocard bezahlen.

  • Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig.
  • Als Nachweis dient der elektronische Aufenthaltstitel, zusätzlich erhalten Sie einen Internationalen Reiseausweis (blauer Pass). Dieser wird für max. 3 Jahre ausgestellt, nach Ablauf müssen beide Dokumente erneuert werden.

Persönliche Vorsprache mit Termin

Bitte Termin buchen für „Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels“