Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge beantragen

Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge beantragen

Niederlassungserlaubnis, anerkannte Flüchtlinge, beantragen, übertragen

Wenn Sie als Flüchtling anerkannt sind, können Sie frühestens 3 Jahre nach dem erfolgreichen Asylantrag eine Niederlassungserlaubnis beantragen. 

Der Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis kann bereits nach 3 Jahren gestellt werden, wenn Sie die deutsche Sprache beherrschen (Niveau C 1) und Ihren Lebensunterhalt zu mindestens 75 % aus einem Einkommen sicherstellen.

Wenn Ihre Sprachkenntnisse noch nicht so gut sind oder der Lebensunterhalt nur zu mind. 51 % aus eigenem Einkommen sichergestellt wird, können Sie die Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren beantragen.

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Als Nachweis erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie der blauer Reisepass. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Sie beide Dokumente neu beantragen. Es erfolgt keine erneute Überprüfung der Voraussetzungen.

Ist Ihr Reisepass abgelaufen, finden Sie unter Niederlassungserlaubnis - Elektronischen Aufenthaltstitel in einen neuen Pass übertragen weitere Informationen.

Antrag nach 3 Jahren:

  • Erfolgreicher Asylantrag wurde vor mindestens 3 Jahren gestellt
  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes zu mindestens 75 %
  • Sprachniveau C1
  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung
  • Geklärte Identität
  • keine beachtlichen Straftaten

Antrag nach 5 Jahren:

  • Erfolgreicher Asylantrag wurde vor mindestens 5 Jahren gestellt
  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes zu mindestens 51 %
  • Sprachniveau mindestens A2
  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung
  • Geklärte Identität
  • keine beachtlichen Straftaten

  • Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • Zur Identitätsklärung geeignete Originaldokumente mit amtlich zugelassener Übersetzung 
  • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten drei Lohnabrechnungen 
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Bei Selbständigen: Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über den durchschnittlichen monatlichen Nettogewinn, aktueller Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z. B. durch Kontoauszüge, Zins- und Tilgungsplan, Abgaben Bescheid)
  • Sprachzertifikat mindestens A2 oder C1 
  • Test „Leben in Deutschland“/Einbürgerungstest

  • Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig.
  • Als Nachweis dient der elektronische Aufenthaltstitel, zusätzlich erhalten Sie einen Internationalen Reiseausweis (blauer Pass). Dieser wird für max. 3 Jahre ausgestellt, nach Ablauf müssen beide Dokumente erneuert werden.

  • persönliche Vorsprache mit Termin (Bitte Termin buchen für „Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels“) 
  • Der Antrag ist persönlich in der Ausländerbehörde zu stellen.
  • Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr persönlich erscheinen.
  • Es werden jeweils Fingerabdrücke genommen.