Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Für die Fahrerlaubnisklassen B (Auto) und BE (Auto und Anhänger) können Personen im Rahmen des begleiteten Fahrens bereits ab 17 Jahren eine Fahrerlaubnis erhalten.

  • Hauptwohnsitz Bielefeld
  • Unterricht in einer Fahrschule in Bielefeld oder der angrenzenden Kreise (Lippe, Herford, Gütersloh)
  • theoretische und praktische Prüfung bestanden (Voraussetzung für die Erteilung, nicht die Antragsstellung)
  • mindestens 17 Jahre alt
  • mindestens eine eingetragene Begleitperson

 

 Anforderungen an die Begleitperson:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

  • 44,70 € für den Führerscheinantrag
  • 8,70 € für die Bescheinigung für das Fahren ab 17
  • 10,00 € für die Überprüfung der Begleitperson

Für jede weitere einzutragende Begleitperson kommen jeweils 10,00 € hinzu.

Sie können bar und per girocard bezahlen.

  • Der EU-Kartenführerschein wird ab dem 18. Geburtstag ausgehändigt.
  • Die Bescheinigung über das "Fahren mit 17" gilt max. 3 Monate nach dem 18. Geburtstag bzw. bis zur Aushändigung des EU-Kartenführerscheins.
  • Ab dem 18. Geburtstag ist das Fahren ohne Begleitperson möglich, auch wenn der EU-Kartenführerschein noch nicht abgeholt wurde.

  • persönlich mit Termin in der Bürgerberatung oder in der Fahrerlaubnisbehörde
  • der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres gestellt werden
  • Anträge laufen nach einem Jahr ab, wenn keine Prüfung abgelegt oder bestanden wurde
  • Anträge können nur vollständig angenommen werden
  • Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfungsbescheinigung für das Fahren ab 17 mit Begleitperson ausgestellt.
  • In der Bescheinigung werden alle Begleitpersonen namentlich eingetragen.
  • Wird eine Person beauftragt, die Unterlagen für eine andere Person abzugeben, ist keine Vollmacht erforderlich. Die Person, die die Unterlagen abgibt, weist sich mit eigenem Ausweis aus und bringt den Ausweis der antragstellenden Person im Original mit.