Rechtliche Betreuung - Registrierung als berufliche Betreuerin / beruflicher Betreuer

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Seit Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform am 01.01.2023 kann als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer nur tätig sein, wer zuvor erfolgreich ein formales Registrierungsverfahren durchlaufen hat.

Die örtliche Betreuungsbehörde ist Stammbehörde für die Registrierung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern. Sie ist außerdem zuständig für die regelmäßige Überprüfung der Registrierungsvoraussetzungen und für die Entgegennahme von Erklärungen, Mitteilungen und Nachweisen gemäß dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), die sich auf das Fortbestehen der Registrierung auswirken können.

Die Registrierung als berufliche Betreuerin / beruflicher Betreuer erfolgt auf Antrag bei der Stammbehörde.

Voraussetzungen für eine Registrierung als berufliche Betreuerin / beruflicher Betreuer sind:

  • persönliche Eignung und Zuverlässigkeit als berufliche Betreuerin / beruflicher Betreuer
  • ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit 
  • Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € für jeden Versicherungsfall und von 1.000.000,00 € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres

  • Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses nach § 30 Absatz V BZRG zur Vorlage an Ihre Stammbehörde
  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung (ZPO); nicht älter als drei Monate
  • Nachweis Ihrer Berufshaftpflichtversicherung sofern bereits vorhanden
  • Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sie anhängig ist
  • Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung Ihre Registrierung als Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
  • Mitteilungen über den von Ihnen beabsichtigten zeitlichen Gesamtumfang und die Organisationsstruktur der beruflichen Betreuertätigkeit
  • Vorlage geeigneter Nachweise über den Erwerb der erforderlichen Sachkunde

  • 200,00 € für die Registrierung

 Die Aufforderung zur Zahlung erfolgt mit dem Registrierungsbescheid.

Die Registrierung erfolgt unbefristet und gilt bundesweit.

Über den Antrag wird innerhalb von drei Monaten entschieden. Die Frist beginnt mit dem Vorliegen der vollständigen Unterlagen.

Den Antrag können Sie wie folgt stellen:

  • online
  • schriftlich